Pressemitteilung | BKK Dachverband e. V.

Qualitätstransparenz gibt Versicherten Kriterien zur Kassenwahl an die Hand

(Berlin) - „Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bringt endlich die im Koalitionsvertrag angekündigte Qualitätstransparenz. Das begrüßen die Betriebskrankenkassen ausdrücklich. Seit langem fordern wir Transparenz über die Versorgung der Versicherten. So können Versicherte neben dem Beitragssatz auch Service- und Versorgungsqualität bewerten. Ziel ist ein Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen statt eines reinen Preiswettbewerbs. Das stärkt die Versicherten, nicht die Verringerung der Anzahl der Krankenkassen“, kommentiert Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes die Debatte um die Anzahl der Krankenkassen.

„Um auswählen zu können, braucht es vielfältige Angebote. Da sind wir Betriebskrankenkassen mit unserer engen Anbindung an Betriebe und Regionen stark. Das Argument, dass viele Kassen hohe Kosten bedeuten, ist falsch. Bei den Verwaltungskosten pro Versicherten schneiden gerade kleinere Kassen oft besser ab als die großen“ so Klemm weiter.

Die Betriebskrankenkassen haben die geringsten Verwaltungskosten aller Kassenarten. 2022 waren das netto 155 Euro pro Versicherten. Zum Vergleich: Die PKV gab 2020 für jede vollversicherte Person 422 Euro für Verwaltungs- und Abschlussaufwendungen aus.
Und das geht bei den Betriebskrankenkassen nicht zu Lasten der Versicherten. Der letzte Kundenreport zur Qualität von Krankenkassen zeigt: Beim Service, also der Betreuung und Beratung unserer Versicherten, liegen wir ganz vorne. Wir scheuen den Wettbewerb nicht!

Quelle und Kontaktadresse:
BKK Dachverband e. V., Torsten Dittkuhn, Referent(in), Mauerstr. 85, 10117 Berlin, Telefon: 030 27 00 406-0, Fax: 030 27 00 406-191

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