"Qualitätssprung im Denken von Förderpolitik" / Bundesrat-Entschließung zur GEG-Novelle: Gesetzliche Anforderungen müssen förderfähig sein
(Berlin/Bonn) - Als einen "Qualitätssprung im Denken von Förderpolitik" bezeichnet VWE-Präsident Peter Wegner die begleitende Entschließung, die der Bundesrat mit der Billigung des Gebäudeenergiegesetzes am 29.09.2023 gefasst hat.
Darin fordert die Länderkammer von der Bundesregierung, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzliche Anforderungen erfüllen, sollen künftig förderfähig sein; bislang wird ausschließlich gefördert, was über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht.
Akzeptanz stärken
"Damit wird aus dem bisherigen Denkverbot 'Fördern was gefordert wird' eine Anregung des Bundesrats", sagt Peter Wegner, Präsident des Verbands Wohneigentum (VWE), bundesweit größter und gemeinnütziger Verband für das selbstgenutzte Wohneigentum. "Auf diese Notwendigkeit haben wir als Stimme der kleinen Eigentümerinnen und Eigentümer gegenüber der Politik jahrelang mit Nachdruck hingewiesen. Die ordnungsrechtlich auferlegten Sanierungspflichten mögen sinnvoll sein, sind aber für die meisten privaten Eigentümerinnen und Eigentümer nicht finanzierbar. Das haben Empörung und Sorge der Menschen über das Heizungsgesetz gezeigt."
Wegner: "Folgt die Bundesregierung möglichst rasch der Aufforderung des Bundesrats, kann das die Akzeptanz vieler Eigentümer für Sanierungmaßnahmen erhöhen, die zur Klima- und Wärmewende im Gebäudebereich unerlässlich sind."
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V. (VWE)
Katrin Ahmerkamp, Pressesprecherin
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