Qualitätsmonitor zeigt Verbesserungen bei der zeitnahen Versorgung von Schenkelhalsbrüchen / Anteil der qualitativ auffälligen Kliniken nach neuen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses deutlich gesunken
(Berlin) - Danach verringerte sich die Zahl der Krankenhaus-Standorte mit qualitativ auffälligen Ergebnissen bezüglich der fristgerechten Versorgung dieser Fälle mit einer Prothese um zwei Drittel - von 120 Kliniken im Jahr 2017 auf 42 Kliniken im Jahr 2021. Trotz dieser Verbesserung wurden 2021 immer noch 2.178 Fälle bundesweit in qualitativ auffälligen Kliniken operiert.
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die im November 2019 beschlossen worden ist und im Januar 2021 in Kraft trat, sieht vor, dass Kliniken die Operation von hüftgelenknahen Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbruch) in der Regel innerhalb von 24 Stunden durchführen sollen. Die Operation kann hüftkopferhaltend oder hüftkopfersetzend mittels einer Prothese erfolgen. In der externen stationären Qualitätssicherung gilt eine Klinik bei der Prothesen-Operation als rechnerisch auffällig, wenn mehr als 15 Prozent der Behandlungsfälle länger als 48 Stunden auf die Operation zum endoprothetischen Gelenkersatz warten müssen. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hatte bei diesem Thema in der Vergangenheit einen besonderen Handlungsbedarf festgestellt. So verfehlten 2015 noch 61 Prozent aller behandelnden Kliniken das entsprechende Qualitätsziel. "Die frühzeitige Operation reduziert Schmerzen und ist laut Evidenzlage entscheidend für die Heilungschancen nach einem Schenkelhalsbruch", betont WIdO-Geschäftsführer Jürgen Klauber. "Daher ist es eine sehr gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten, dass die Richtlinie des G-BA offensichtlich Wirkung zeigt und dass dieser Missstand angegangen worden ist."
Gleichzeitig macht der "Qualitätsmonitor" des WIdO transparent, dass es bei der zeitnahen Versorgung von Oberschenkelhalsbrüchen regional noch unterschiedlich großen Handlungsbedarf gibt: So hatten in Rheinland-Pfalz 2021 sieben Kliniken und damit 12,5 Prozent aller versorgenden Kliniken qualitativ auffällige Ergebnisse. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen waren dagegen an keinem Standort Auffälligkeiten zu verzeichnen. Der Anteil der Kliniken mit qualitativ auffälligen Ergebnissen war in den Häusern mit wenigen Fällen (1 bis 24 Fälle) mit 8,2 Prozent drei Mal so hoch wie in den fallzahlstarken Häusern (75 Fälle oder mehr) mit 2,7 Prozent.
Im Jahr 2020 machte der Qualitätsindikator "Präoperative Verweildauer" 37,7 Prozent aller nach Stellungnahmeverfahren als qualitativ auffällig bewerteten Ergebnisse im Bereich der Hüftprothesenversorgung aus. Diese Verfahren finden zwischen Klinik und Fachexperten statt, wenn eine Klinik in der externen stationären Qualitätssicherung auffällig wird. Ziel ist es, die Ursachen für die Überschreitung der präoperativen Verweildauer zu klären. Wenn in diesem Verfahren Qualitätsprobleme identifiziert werden, gilt die Klinik als "qualitativ auffällig" und muss dies auch in ihrem Qualitätsbericht ausweisen.
Die Webseite www.qualitaetsmonitor.de liefert neben den neuen Informationen zur Schenkelhalsfraktur auch Qualitätsdaten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Herzinfarkt, Brustkrebs und Lungenkrebs für alle deutschen Kliniken. Die Daten können für mehrere Jahre abgerufen und pro Bundesland oder pro Klinik dargestellt werden.
Die aktuellen Qualitätsmonitor-Ergebnisse des WIdO werden am 10. November in einem Forum auf dem Nationalen Qualitätskongress Gesundheit vorgestellt. WIdO und AOK-Bundesverband sind Partner des zweitägigen Kongresses, der am 9. und 10. November in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung stattfindet.
Zum Qualitätsmonitor des WIdO: www.qualitaetsmonitor.de
Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband
Pressestelle
Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
Telefon: (030) 34646-0, Fax: (030) 34646-2502
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Heilmittelbericht: Mehr finanzielle Mittel allein reichen nicht, um therapeutische Berufe attraktiver zu machen
- Sammelklage gegen Philips: Bereits mehr als 20.000 interessierte AOK-Versicherte
- Reimann: Anstieg der Selbstzahler-Leistungen in Arztpraxen geht auf Kosten der vertragsärztlichen Versorgung