Pressemitteilung | Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) - Bundesgeschäftsstelle und Landesverband Nordrhein-Westfalen

Qualitätsmaßstäbe nach § 80 SGB XI sind ungültig / VDAB entwickelt Handlungsgrundsätze zur Qualität und Qualitätssicherung

(Essen) - „Derzeit liegen keine gültigen Qualitätsmaßstäbe nach § 80 SGB XI vor“, so Stephan Dzulko, stellvertretender Bundesvorsitzender des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Die Neu-Verhandlungen zu den Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben für die Qualität und Qualitätssicherung der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 80 SGB XI haben bislang zu keinem verbindlichen Ergebnis geführt. Während von Seiten der Pflegekassen die Verhandlungen im ambulanten Bereich mit Blick auf die anstehende Reform der Pflegeversicherung ausgesetzt wurden, verweigern die Träger der Sozialhilfe im stationären Bereich ihre Unterschrift mit der Begründung, dass ihnen eine Refinanzierung der neuen Leistungen nicht möglich sei. Aus gleichem Grund hatte der VDAB im Frühjahr 2004 die neuen stationären Qualitätsgrundsätze nicht unterzeichnet.

„Die bisherigen Qualitätsmaßstäbe sind fristgerecht gekündigt und haben nach unserer juristischen Auffassung ihre Wirksamkeit verloren“, so Dzulko. „Für Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen gelten daher nur noch die gesetzlichen Grundlagen nach dem SGB XI sowie die relevanten Verträge auf Landesebene.“ Um die im SGB XI und dem Heimgesetz vorgeschriebene Qualität und Qualitätssicherung klar zu definieren, hat der VDAB die gesetzlichen Grundlagen analysiert und in einem Grundsatzpapier für seine ambulanten und stationären Mitgliedseinrichtungen präzisiert. „Diese Handlungsgrundsätze umfassen den gesetzlich vorgegebenen Mindeststandard und erscheinen derzeit wirtschaftlich umsetzbar.“

Ergänzt wurden die Arbeitshilfen um Mindestempfehlungen des Verbandes. „Der VDAB bekennt sich zur Qualität und zur Qualitätssicherung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen“, betont Dzulko „Es geht uns um eine qualitativ hochwertige Leistungserbringung für die von unseren Mitgliedern betreuten Pflegebedürftigen.“ Besonderes Augenmerk richte der Verband auf die Einhaltung und Weiterentwicklung einer abgesicherten Ergebnisqualität bei den Pflegebedürftigen sowie bei der strukturierten Entwicklung einer qualitätsgesicherten Pflege. „Jede Pflegeeinrichtung ist für die Qualität ihrer Leistungen selbst verantwortlich“, so Dzulko. „Eine hohe Mitverantwortung für Qualität und Qualitätssicherung liegt jedoch auch bei den Sozialleistungsträgern.“ Sie beeinflussten durch ihre finanziellen Vorgaben die Leistungsmöglichkeiten und die Qualität jeder Pflegeeinrichtung.

„Wir appellieren an das Bundesministerium für Gesundheit, seine Zustimmung zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen über das Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen zu überdenken und den realistischen Gegebenheiten in der Pflege anzupassen“, so Dzulko abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) Nicole Meermann, Pressereferentin Im Teelbruch 132, 45219 Essen Telefon: (02054) 9578-0, Telefax: (02054) 9578-40

NEWS TEILEN: