Pressemitteilung | Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)

Qualitätsfortschritte bei der Röntgendiagnostik: Ärztliche Stelle Niedersachsen/Bremen registriert abnehmende Strahlenbelastungen

(Hannover) - Ärztinnen und Ärzte, die eigenverantwortlich radiologische Untersuchungen am Menschen durchführen, haben sich einer gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung zu unterziehen. Dies gilt für alle kassen- und/oder privatärztlich tätigen Ärzte genauso wie für ihre Kollegen im Krankenhaus. Die Überprüfung von Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie die damit verbundene fachliche Beratung obliegt hierzulande der so genannten Ärztlichen Stelle, die als Einrichtung der Ärztekammer Niedersachsen auf der Grundlage der Röntgen- und der Strahlenschutzverordnung im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums tätig wird.

Seit die Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik im Jahre 1987 zur Pflicht gemacht wurde, ist es nach Angaben des Leiters der Ärztlichen Stelle, Dr. med. Wolfgang Pethke, in Niedersachsen gelungen, die bereits seit den siebziger Jahren deutlich reduzierte Strahlenbelastung bei konventionellen Röntgenbildern im Durchschnitt noch einmal um fast 75 Prozent zu senken. Gründe dafür sind zum einen erhebliche gerätetechnische Verbesserungen der Röntgengeräte, zum anderen die Arbeit der Ärztlichen Stelle selbst, die auf Grundlage der Überprüfung der Qualitätssicherungsmaßnahmen durch individuelle Empfehlungen wichtige Hilfestellungen leistet.

Die Ärztliche Stelle im Ärztehaus Hannover, die die erforderlichen Aufgaben auch für das Bundesland Bremen wahrnimmt, begutachtet pro Jahr etwa 450 bis 600 Praxen und Krankenhäuser mit zusammen cirka 1 000 bis 1200 Röntgengeräten. Insgesamt überprüft die Ärztliche Stelle in etwa zweieinhalb- bis dreijährigen Abständen 3 500 Röntgengeräte. Außerdem werden von etwa 25 strahlentherapeutischen Einrichtungen pro Jahr rund zehn untersucht sowie von den etwa 80 nuklearmedizinischen Praxen und Abteilungen jährlich cirka 20 bis 30 begutachtet und beraten.

Dr. Pethke: „Die ärztlichen und zahnärztlichen Stellen nehmen keine Vollzugsaufgaben wahr, haben jedoch die für Strahlenschutzmängel zuständige Behörden – in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter – zu unterrichten, wenn sie feststellen, dass gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Minimierung und Optimierung des Strahlenschutzes nicht beachtet werden.“ Nach Angaben des Radiologen und Nuklearmediziners sind im Einzugsbereich Niedersachsen/Bremen wegen Qualitätssicherungsmängeln oder fehlender Kooperation in den Jahren 2006 zwei und 2007 fünf Meldungen erfolgt.

Ein weiterer Bestandteil der Qualitätssicherung ist außerdem die Verpflichtung, dass die für Röntgenuntersuchungen verantwortlichen Ärzte sowie die medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten alle fünf Jahre ihre Fachkunde im Strahlenschutz durch entsprechende Kurse auffrischen müssen. „Dies gilt übrigens auch für die Strahlenschutzkenntnisse von medizinischen Fachangestellten (Arzthelferinnen), wenn diese bei niedergelassenen Ärzten Röntgenaufnahmen anfertigen“, so Dr. Pethke.

Quelle und Kontaktadresse:
Ärztekammer Niedersachsen Pressestelle Berliner Allee 20, 30175 Hannover Telefon: (0511) 38002, Telefax: (0511) 3802240

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