Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Qualität von Röntgenuntersuchungen soll verbessert werden

(Köln) - Die Qualität von Röntgenuntersuchungen der weiblichen Brust soll verbessert werden. Das will die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit Wirkung zum 1. Oktober 2001 vereinbaren.

Mit der neuen vertraglichen Regelung soll jeder niedergelassene Arzt, der Mammographie-Untersuchungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will, verpflichtet werden, seine Qualifikation auf dreifache Weise nachzuweisen:

Kernbestandteil ist eine verpflichtende Prüfung für alle Ärzte, sowohl für solche, die erstmals eine Genehmigung für mammographische Leistungen beantragen, als auch für Ärzte, die bereits Mammographien durchführen. Letztere müssen innerhalb von 18 Monaten die Prüfung ablegen, um die Zulassung zu behalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ärzte über die erforderliche Qualität zur Durchführung und Bewertung der Röntgenaufnahmen der Brust verfügen. Nur wenn der Arzt die Prüfung besteht, darf er mit den Kassen Mammographien abrechnen. Die für die Prüfung eigens angelegte Fallsammlung wird von einem Expertengremium zusammengestellt und ständig variiert, außerdem werden in diese Fallsammlung beständig neue Fälle eingemischt.

Zweiter Baustein ist eine neuartige Pflichtfortbildung mit Prüfung, die internationale Experten speziell für mammographierende Ärzte entwickelt haben. Dabei wird den betreffenden Ärzten jedes Jahr eine spezielle Fallsammlung von Mammographien zur Beurteilung vorgelegt. Dies findet in einem Jahr in der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung statt, im anderen Jahr hat der Arzt die Möglichkeit, diese Mammographien in seiner Praxis zu beurteilen. Ein Arzt, dem hierbei Mängel nachgewiesen werden, behält die Genehmigung zur Mammographie nur, wenn er seine Qualifikation durch den Besuch von anerkannten Fortbildungen sowie in einer zusätzlichen Prüfung nachweist.

Das Programm sieht außerdem Kontrollen der in der Praxis durchgeführten Mammographien und der dazugehörigen Befunde für sämtliche Ärzte vor. Dabei geht es sowohl um die Aufnahmequalität als auch um die ärztliche Beurteilung des Mammogramms. Auch hier kann bei unbefriedigenden Ergebnissen ebenfalls die Abrechnungsgenehmigung entzogen werden.

Die Koordination und Auswertung dieser umfangreichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Mammographie soll der Planungsstelle „Mammographie-Screening“ obliegen, die heute bereits mit der Umsetzung der Modellprojekte zur Einführung des Mammographie-Screenings für symptomlose Frauen betraut ist. Damit sollen zugleich Erkenntnisse aus der gegenwärtigen Erprobung des Mammographie-Screenings unmittelbar auch in die Qualitätsverbesserung der Mammographie einfließen können.

Ein solches Screening wird derzeit in drei Modellversuchen in Deutschland erprobt. Mit der flächendeckenden Einführung kann erst ab 2003 begonnen werden, weil hierfür noch weitere Voraussetzungen beim Qualitätsmanagement gemäß den europäischen Leitlinien für das Mammographie-Screening getroffen werden müssen. Dann soll allen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre eine hochwertige Röntgenuntersuchung der Brust als Kassenleistung angeboten werden. Reihenuntersuchungen (Screening) dienen in der Medizin dazu, noch vor dem Auftreten von Krankheitssymptomen bei Bevölkerungsgruppen mit einem erhöhten Risiko für eine bestimmte Erkrankung solche Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium zu entdecken. Dadurch können gerade bei Krebserkrankungen die Heilungschancen deutlich verbessert werden.

Auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt befürwortet das Vorhaben. Sie erklärte am 26. Juli in Bremen: „Ich unterstütze die Bemühungen der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen, ab 2003 mit der flächendeckenden Screening-Einführung zu beginnen, aber bereits jetzt die Qualität der übrigen Mammographien zu verbessern. Mit dem jetzigen Programm soll sichergestellt werden, dass die neuen Entwicklungen bei der Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings unverzüglich allen Frauen zugute kommen.“

Vom künftigen bundesweiten Screening-Programm ab 2003 werden zusätzliche Verbesserungen der Brustkrebsdiagnostik und Therapie erwartet. Nach Einschätzung von Experten kann durch ein flächendeckendes Screening die jährliche Anzahl der Brustkrebstodesfälle langfristig nur dann um mehr als 3000 gesenkt werden, wenn die Qualität der Untersuchungen höchsten Anforderungen genügt und wenn es gelingt, eine regelmäßige Teilnahme der Zielgruppen an den Reihenuntersuchungen durch entsprechende organisatorische Maßnahmen zu erreichen.

Frauen haben schon seit Jahren Anspruch auf eine Röntgenuntersuchung ihrer Brust (Mammographie), wenn ein konkreter medizinischer Verdacht auf eine Tumorerkrankung besteht, zum Beispiel aufgrund von Beschwerden oder aufgrund von Ergebnissen einer klinischen Untersuchung oder wenn sie zu einer Gruppe von Hochrisikopatientinnen gehören.

Neben den augenblicklichen Maßnahmen zur Einführung des Mammographie-Screenings sieht die KBV in dem So-fortprogramm zur Qualitätssicherung in der Mammographie einen wegweisenden Schritt für eine wesentliche Verbesserung der Qualität in der ambulanten Versorgung von Frauen, die zur Abklärung von Brustkrebs zum Arzt kommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Str. 3 50931 Köln Telefon: 0221/40050 Telefax: 0221/408039

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