Qualifizierungschancengesetz: Jetzt die richtigen Weichen für die Zukunft stellen
(Berlin) - Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen und zur bevorstehenden Verabschiedung des Qualifizierungschancengesetzes im Bundestag sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:
Noch ist der Arbeitsmarkt stabil, doch die Entwicklung der Auftragseingänge signalisiert deutliche Anzeichen für eine Eintrübung. Deswegen muss der Gesetzgeber jetzt die richtigen Weichen stellen: Das Gesetz zur Qualifizierung von Beschäftigten ist da ein Schritt in die richtige Richtung.
Angesichts von Strukturwandel und Digitalisierung muss mit Blick auf langfristige Fachkräftesicherung die Qualifikation der Arbeitsuchenden und Beschäftigten verbessert werden, statt immer wieder Arbeitsuchende um jeden Preis in kurzzeitige oder prekäre Beschäftigung zu vermitteln.
Die Arbeitgeber sind jetzt in der Pflicht, in Abstimmung mit den Betriebsräten für Qualifizierungspläne in den Unternehmen zu sorgen, damit über Weiterbildung nicht nur geredet wird, sondern diese auch tatsächlich stattfindet. Dabei müssen alle Gruppen im Betrieb mitgenommen werden, vor allem auch ältere und gering qualifizierte Beschäftigte. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und honoriert die Zusammenarbeit durch eine höhere Förderung. Er setzt damit eine zentrale gewerkschaftliche Forderung um und stärkt gleichzeitig die Sozialpartnerschaft.
Das Gesetz enthält außerdem Verbesserungen, die die präventive Funktion der Arbeitslosenversicherung für kurzzeitig Beschäftigte wieder zu stärken - das begrüßen wir. Insgesamt geht der Gesetzgeber aber hier nicht weit genug: Menschen im Niedriglohnsektor, Leiharbeiter und befristet Beschäftigte sind nach wie vor nicht ausreichend davor geschützt, direkt ins Hartz IV-System durchgereicht zu werden oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung mit Hartz IV aufstocken zu müssen. Im Interesse der sozialen Sicherheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts muss der Zugang zur Arbeitslosenversicherung daher dringend weiter erleichtert werden.
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