Pressemitteilung | k.A.

QS-System „Frisches Obst und Gemüse“ startbereit / Initiative für aktiven Verbraucherschutz

(Berlin) - Am 5. Februar 2004 ist in Berlin anlässlich der Fruit Logistica der Startschuss für den Produktbereich Obst und Gemüse im QS System gefallen.

„Das erste Obst und Gemüse mit QS Prüfzeichen wird Mitte 2004 im Markt sein“, so der Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH, Dr. Hermann Josef Nienhoff. Im QS System „Frisches Obst und Gemüse“ verpflichtet sich jedes Unternehmen zur Dokumentation seiner Betriebsprozesse und zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Regelmäßige Betriebs- und Produktkontrollen auf allen Stufen vom Feld bis in die Frischetheke gewährleisten ein hohes Maß an Transpa-renz und Lebensmittelsicherheit für den Verbraucher.

Die QS Grundsätze gelten damit auch für den Produktbereich Obst und Gemüse:
- Stufenübergreifende Erzeugungs- und Vermarktungskette
- Regelmäßige neutrale Kontrollen
- Offen für Teilnehmer im In- und Ausland
- Qualifizierte Lebensmittelsicherheit
- Prozessorientierte und produktbegleitende Basisabsicherung
- Prüfzeichen für Verbraucher.

Nach einem Jahr intensiver Vorbereitungen sind die inhaltlichen Vor-gaben für die Integration des Produktbereiches Obst und Gemüse in die QS Qualität und Sicherheit GmbH abgeschlossen. Seit April 2003 hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der drei Stufen Produktion, Fruchthandel und Lebensmitteleinzelhandel mit Unterstützung von QS die Anforderungen an die Stufen erarbeitet.

Alle notwendigen Dokumente für den Systemstart wurden im Januar 2004 durch die Arbeitsgruppe verabschiedet. Die Leitfäden für die drei Stufen sind bereits seit Dezember 2003 auf der QS Homepage abrufbar. Nach der Schulung der Auditoren im Februar und März beginnen die Kontrollen auf den Betrieben.

Im gesamten Entwicklungsprozess des QS-Systems „Frisches Obst und Gemüse“ stand stets die internationale Ausrichtung im Vorder-grund. Das QS-System ist grundsätzlich offen für eine Beteiligung von Handelspartnern und Importeuren aus Europa und anderen Län-dern. Zentrales Thema ist die Möglichkeit der Anerkennung bestehen-der Systeme, insbesondere von EUREPGAP.

In der Frage der Harmonisierung mit EUREPGAP ist der Fahrplan für QS klar: „Die Erzeuger dürfen nicht mit zwei oder mehr Kontrollen ver-schiedener Standards konfrontiert werden. Für die QS Betriebe wird es zukünftig mit einer Kontrolle zwei Zertifikate geben, EUREPGAP und QS. Wir wollen einerseits, dass jeder zertifizierte QS Betrieb auf dieser Basis ein EUREPGAP Zertifikat bekommen kann. Andererseits wollen wir jedem Erzeugerbetrieb (im Ausland), der ein EUREPGAP Zertifikat hat, bei Erfüllung einer Zusatz Checkliste die Warenlieferung ins QS System ermöglichen“, erklärte Nienhoff in Berlin.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Adenauerallee 127, 53113 Bonn Telefon: 0228/106367, Telefax: 0228/106266

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