Pressemitteilung | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

PV-Paket: Wegenutzungsrecht wichtiger Schritt für den Ausbau der Windenergie

(Berlin) - Der Bundesverband WindEnergie BWE legt seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Photovoltaik-Paket I (PV-Paket I) vor. Dieses enthält einige Änderungen, die auch für die Windenergie von hoher Relevanz sind. Besonders die geplante Einführung von Wegenutzungsrechten (Duldungspflichten) ist hervorzuheben.

"Der Vorstoß des Gesetzgebers zu einem verpflichtenden Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen bedeutet eine entscheidende Entlastung für viele Projekte. Häufig haben diese mit teilweise erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen, weil geplante Anschlussleitungen am Einspruch einzelner Grundstückseigentümer*innen scheiten und die Trassen in der Folge umgeplant - und dabei in der Regel verlängert - werden müssen. Wir begrüßen die Aufnahme der Duldungspflicht daher ausdrücklich", kommentiert Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE.

Der Verband plädiert für geringfügige Anpassungen an dem Referentenentwurf. So sollte unter anderem klargestellt werden, dass das Recht zur Verlegung von Leitungen auch für Verkehrsflächen gilt. Mit dieser Anpassung wäre beispielsweise die häufig nötige Querung von Bahnstrecken auch von der Regelung erfasst.

Neben dem Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen sieht der Referentenentwurf ebenfalls ein Recht zur Überfahrt während der Errichtung vor. Hier muss dringend noch klargestellt werden, dass dieses nicht nur bei der Errichtung der Anlagen, sondern auch danach gilt, um die Überfahrt zur Wartung bzw. einer etwaigen Reparatur der Anlage problemlos zu ermöglichen. Beide Regelungen sollten zudem auch für Sektorenkopplungstechnologien wie Elektrolyseure und Batteriespeicher gelten.

Weiter weist der BWE in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass die geringfügig verlängerten, aber weiter statisch gehandhabten Pönale- und Realisierungsfristen zu Problemen bei der Umsetzung von Projekten führen. "Die Pönalefrist liegt vor Ablauf der Realisierungsfrist. Dies entbehrt jeder Logik und bestraft auch Projekte, die fristgerecht fertiggestellt werden. Der BWE plädiert seit Jahren für eine Reform dieser Fristen. Bei den bisherigen Novellen des EEG sind entsprechende Anpassungen leider versäumt worden", so die BWE-Präsidentin.

Durch Folgen der COVID-19-Pandemie sowie Störungen der Lieferkette, auch als Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, verzögert sich die Umsetzung vieler Projekte deutlich. Im Idealfall sollte daher die Pönalefrist zeitlich begrenzt bis zur Normalisierung der Lage ausgesetzt, zumindest jedoch an die Realisierungsfrist angepasst werden. Der Referentenentwurf böte dazu in § 36e eine erneute Chance. Die vorgesehene Verlängerung um drei Monate reicht nicht aus.

Bei der Erhöhung des Höchstwertes für Ausschreibungen für Wind an Land zu Beginn des Jahres wurden die Bürgerenergiegesellschaften und die Pilotwindenergieanlagen außer Acht gelassen. Die Novellierung des EEG bietet die Gelegenheit, die nötige Anpassung vorzunehmen, um diese Projekte möglich zu machen.

Bärbel Heidebroek: "Der Referentenentwurf zum PV-Paket enthält viele gute Ansätze, die bei entsprechender Umsetzung einen wichtigen Beitrag zur Zielerreichung beim Ausbau der Windenergie leisten und gleichzeitig Planungsbehörden und projektierende Unternehmen spürbar entlasten können. Mit nur geringfügigen Anpassungen an dem Entwurf können hier wichtige Schritte für die Energiewende unternommen werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) Frank Grüneisen, Pressereferent EUREF-Campus 16, 10829 Berlin Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410

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