Pressemitteilung | Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG)

Putenhalter schütteln den Kopf über Diffamierung durch Tierschutzbund: "Verbandsklage darf kein Instrument gegen Nutztierhaltung werden"

(Berlin) - Über die Vorwürfe, die der Deutsche Tierschutzbund in einer Pressemeldung gegen die deutsche Putenhaltung erhebt, kann Thomas Storck nur den Kopf schütteln. "Offenbar hat der Tierschutzbund die Entwicklungen der vergangenen Jahre nicht wahrgenommen", kritisiert der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Putenerzeuger (VDP) und Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Konkret bezieht sich Storck damit auf die Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen, deren Novelle im Oktober 2013 nach mehrjährigen Beratungen der deutschen Putenwirtschaft mit Wissenschaft, Behörden und eben auch vier Tierschutzorganisationen in Kraft getreten ist. Auch der Deutsche Tierschutzbund, so betont Storck, sei vom VDP zu den Beratungen eingeladen worden - habe eine Teilnahme aber abgelehnt.

Dass der Tierschutzbund nunmehr im Kontext mit einem Putenstallneubauvorhaben in Nordrhein-Westfalen die Putenhaltung als "tierschutzwidrig und nicht artgerecht" und die Putenzucht als "Qualzucht" bezeichne, seien haltlose Unterstellungen. Eine derart pauschale Diffamierung im Kontext eines Baugenehmigungsverfahrens bestätige die Befürchtung, dass das Instrument der Verbandsklage von Tierschutzorganisationen missbräuchlich eingesetzt werden könnte, um die Nutztierhaltung in Deutschland insgesamt auszubremsen. "Das dürfte kaum im Sinne des Gesetzgebers sein", sagt Storck und verweist auf das ohnehin intensive baurechtliche Genehmigungsverfahren, das bereits die Einhaltung sämtlicher Vorschriften prüfe. Eine vom Tierschutzbund offenbar angestrebte kampagnenartige Vorgehensweise könne insbesondere in viehstarken Regionen Nordrhein-Westfalens oder Niedersachsens zum Erliegen jedweder Genehmigungstätigkeit führen, warnt Storck: "Die Verbandsklage als Instrument kann sinnvoll sein, wenn es um konkrete tierschutzrechtliche Verstöße geht. Zur Unterstützung eines ideologisch geprägten Vorgehens mit dem Ziel, die heutige Nutztierhaltung grundlegend ändern oder abschaffen zu wollen, eignet sie sich nicht."

Zu den Vorwürfen durch den Deutschen Tierschutzbund stellt Thomas Storck weiterhin klar:

- "Das deutsche Tierschutzrecht setzt - insbesondere im europäischen Vergleich - hohe Standards und gewährleistet einen umfassenden Schutz der Tiere.

- In Deutschland besteht eine enge Kontrolldichte (betriebliche Eigenkontrollen, Kontrollen im Rahmen des QS-Systems und amtliche Kontrollen), welche die Einhaltung der hohen Standards gewährleistet.

- Mit den erst Ende 2013 novellierten Puten-Eckwerten haben wir als deutsche Putenhalter uns zudem auf verbindliche, konkrete und rechtsähnliche Haltungsstandards verpflichtet. In der deutschen Nutztierhaltung wegweisend ist das von der deutschen Putenwirtschaft in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen, Wissenschaftlern und Behörden etablierte Gesundheitskontrollprogramm als zusätzliche Kontrollinstanz: Anhand wichtiger Tierschutzindikatoren werden relevante Befunddaten erfasst und ausgewertet, die dem Halter als Korrektiv dienen, sodass er bei eventuellen Auffälligkeiten in Zusammenarbeit mit dem Tierarzt ein Optimierungskonzept erarbeiten kann.

- In der Putenzucht finden seit einigen Jahren verstärkt tierwohlrelevante Parameter Berücksichtigung, was sich heute unmittelbar positiv in der praktischen Putenhaltung durch insgesamt gesündere und fittere Tiere widerspiegelt."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 288831-10, Fax: (030) 288831-50

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