Putativ-Notwehr, die neue Waffe der Rocker / Tödliche Gewalttätigkeit im Rockerkrieg gerechtfertigt
(Berlin) - "Ein Hells Angel darf sich mit einer Schusswaffe gegen ein Mitglied einer rivalisierenden Rockerbande zur Wehr setzen? Das kann doch nicht die Botschaft des BGH-Urteils sein", reagiert der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz mit größtem Unverständnis auf den BGH-Freispruch des Hells Angels, der mit einer großkalibrigen Schusswaffe einen Polizisten durch eine Haustür erschossen hat.
"Ich befürchte, dass der organisierten Kriminalität mit dieser Entscheidung Raum und Einfluss gegeben wird, der verhängnisvoll sein kann. Das ist kein Zeichen eines wehrhaften Staates, der seine Bürger schützt. Ich schäme mich den Angehörigen des erschossenen Kollegen gegenüber für diese Entscheidung", ist das mehr als enttäuschende Resümee des BDK-Bundesvorsitzenden André Schulz.
Kriminelle Rockerbanden stehen im Fokus kriminalpolizeilicher Ermittlungsbehörden, Verbotsverfügungen in Schleswig-Holstein, Bremen und Baden-Württemberg sind erfolgversprechende Maßnahmen, den illegalen Geschäften und den Gewalttätigkeiten von kriminellen Rockerbanden Einhalt zu gebieten.
"Mit dieser Art von höchstinstanzlicher Rechtsprechung werden die wichtigen Bemühungen, das Agieren von kriminellen Banden der organisierten Kriminalität zu begrenzen konterkariert", befürchtet der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz Rückschritte in der Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
"Letztlich ist festzustellen, dass großkalibrige Schusswaffen, ob Revolver oder Pistole, nichts aber auch gar nichts in privaten Händen zu suchen hat", wiederholt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz eine BDK-Forderung aus dem vergangenen Jahr, großkalibrige Schusswaffen für den privaten Gebrauch zu verbieten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Bundesgeschäftsstelle
Bernd Carstensen, Pressesprecher
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Telefon: (030) 24630450, Telefax: (030) 246304529
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