Punktsieg für die Bäcker / Europa kippt die Ampel
(Berlin) - Das Europäische Parlament hat am 16. Juni 2010 in erster Lesung über die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die Nährwertprofile und die Ampelkennzeichnung abgestimmt und dabei beschlossen:
- Ablehnung der Ampelkennzeichnung
- Keine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht für lose Ware
- Ebenfalls keine Kennzeichnungspflicht für vorverpackte und regional vermarktete Ware
"Diese positiven Entscheidungen sind das Ergebnis intensiver Bemühungen des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, der Landesinnungsverbände sowie des Europäischen Dachverbandes CEBP". (Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks).
"Aus internationaler Sicht sind die Beschlüsse ein Erfolg des Zusammenwirkens der europäischen Bäcker- und Konditorenverbände", so Henri Wagener, Präsident des Dachverbandes CEBP.
Die Nährwertprofile (Art. 4 Health-Claims-Verordnung) bleiben bestehen. Dieses Ergebnis wurde mit sehr knapper Mehrheit erreicht. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. wird sich weiterhin für die Abschaffung der Nährwertprofile einsetzen. Denn gerade unser wichtigstes Grundnahrungsmittel, das Brot, leistet einen elementaren Beitrag für eine gesunde Ernährung. Insbesondere bei Vollkornbrot käme es bei der Einführung der Nährwertprofile zu einer Verunsicherung des Verbrauchers, da dieses aufgrund seines Salzgehaltes nicht mehr uneingeschränkt als gesund eingestuft werden dürfte.
"Die Nährwertprofile bedrohen die Vielfalt unserer Backwaren, die Rezepturfreiheit und unsere jahrhundertealte Kultur des Deutschen Bäckerhandwerks. Für uns sind derart irreführende Regelungen in keiner Weise akzeptabel." (RA Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks)
Die Verpflichtung zur Allergeninformation wurde ebenfalls beschlossen. Die Art und Weise der Darstellung jedoch ist frei wählbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
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