Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

Psychotherapie ist auch im hohen Alter effektiv - aufsuchende psychotherapeutische Hilfen erschwert

(Frankfurt am Main/Berlin) - Psychotherapie ist wirksam und hilft, auch bei älteren und hochbetagten Menschen. Das ist den Betroffenen und den Angehörigen und betreuenden Menschen oft nicht bewusst. Beim 11. Deutschen Seniorentag, der in Frankfurt/Main stattfand, unterstrichen der stellv. Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Dipl.-Psych. Dieter Best und die Psychotherapeutin Dipl.-Psych. Susanne Baier aus Hamburg die Erkenntnis, dass psychische Störungen bei älteren Menschen oft nicht erkannt und nicht fachgerecht und sondern einseitig medikamentös behandelt werden.

Ältere Menschen scheuen häufig davor zurück, psychische Probleme wie Depressionen oder Ängste gegenüber Angehörigen und Ärzten anzusprechen. Das führt dazu, dass psychische Störungen oftmals nicht als solche erkannt und fachgerecht behandelt werden. Viel zu häufig werden Signale des Patienten nicht als Hinweise auf eine psychische Störung erkannt und viel zu oft und zu schnell werden Psychopharmaka verschrieben. Ab einem Alter von 75 Jahren werden kaum noch Psychotherapien in Anspruch genommen, obwohl sie auch im höheren Alter wirksam sind. Stattdessen steigt die Verschreibung von Antidepressiva mit zunehmendem Alter stark an. Psychische Krankheiten sollten genauso ernst genommen werden, wie körperliche Krankheiten und sie sollten genauso fachgerecht mit einer Psychotherapie behandelt werden, forderten die Experten.

Oft sind aber auch Pflegende in Not, die ihre Kräfte überschätzen oder sich von den Erwartungen an sie unter Druck gesetzt fühlen. Sie sind ausgebrannt und oft erschöpft. Um diese Menschen erreichen zu können, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zusammen mit Selbsthilfeverbänden und Wissenschaftlern ein Versorgungskonzept entwickelt. Dr. Bernhard Gibis, Dezernatsleiter in der KBV, erläuterte das Versorgungskonzept und wirbt dafür, dass die Krankenkassen eine Vergütung für diese zusätzliche Leistung für die Ärzte ermöglichen.

Bei der Diskussion kritisierten Teilnehmer, dass oft lange Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz bestünden. Dieter Best betonte, dass man hoffe, dass mit den Reformen durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) beispielsweise mit der Einführung einer Sprechstunde als niederschwelliges Beratungsangebot und durch die Reform der Bedarfsplanung es zu Verbesserungen kommen wird. Bemängelt wurde von den Diskutanten, dass aufsuchende psychotherapeutische Hilfen in Form von Hausbesuchen oder Besuchen im Altenheim noch zu selten seien. Erschwerend sei zum Einen, dass nach den Vorschriften begründet werden muss, wenn die Psychotherapie nicht in den Praxisräumen des Psychotherapeuten stattfindet. Gravierender sei aber, dass die der zusätzliche Aufwand, der durch das Verlassen der Praxis entsteht, so gut wie nicht vergütet werde. Dies treffe auch auf den bei älteren Menschen oft notwendigen zusätzlichen Aufwand für Absprachen mit Angehörigen und begleitenden Diensten zu.

Das KBV-Vertragskonzept böte die Möglichkeit, wenigstens die vielfältigen Koordinationsleistungen des Hausarztes zu vergüten. Bisher habe sich leider noch keine Krankenkasse bereit erklärt, einen solchen Vertrag einzugehen, berichtete Gibis. Denn es gehe um eine Versichertenklientel, das für die Krankenkassen nicht als attraktiv gelte.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. (DPtV) Pressestelle Am Karlsbad 15, 10785 Berlin Telefon: (030) 235009-0, Fax: (030) 235009-44

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