Psychosoziale Betreuung fällt aus / Härtere Zeiten für Arbeitslose
(Berlin) - Mit dem Entwurf zum Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) - befürchtet das Deutsche Rote Kreuz (DRK) schlechtere Zeiten für die vier Millionen arbeitslosen Menschen in Deutschland. Bisherige individuelle Beratungen wie Schuldenberatung, Suchtberatung und psychosoziale Betreuung werden – sollte der Vorschlag Gesetz werden - nicht mehr garantiert. Vor allem Langzeitarbeitslose leiden oft unter psychischen oder sozialen Problemen.
Soziale Maßnahmen mit dem Ziel, Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sind nach dem Gesetzesentwurf nur als Ermessensvorschrift („Kann“-Vorschrift) vorgesehen. Sie müssen nicht zwingend von der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt werden. Bei knapper Kasse kann die Bundesagentur für Arbeit somit einem hilfebedürftigen Menschen individuelle soziale Beratung verweigern.
Das DRK sieht jedoch in einer sozialen Eingliederung ein notwendiges Element für die Arbeitsvermittlung. Daher sollte das neue Gesetz auch zukünftig einen Rechtsanspruch auf Maßnahmen der psychosozialen Beratung und Betreuung wie nach dem bisherigen Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gewährleisten.
„Die Probleme vieler Langzeitarbeitsloser dürfen nicht ignoriert werden. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass es bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit nur um Vermittlung in Arbeit geht. Langzeitarbeitslose haben oft ernste Probleme, die die Aufnahme von Arbeit behindern: oft ein geringeres Selbstwertgefühl, Angst vor psychischer Belastung oder Suchtprobleme“ sagt Heinz Knoche, Teamleiter "Migration und Integration" im DRK-Generalsekretariat .
Auch die Sanktionenregelung, die verringerte Hilfeleistungen vorsieht, falls ein Hilfesuchender sich nicht an die Vorschriften der Arbeitsagentur hält, fällt im SGB II wesentlich schärfer aus als nach dem geltenden Sozialhilferecht. Das DRK bezweifelt, dass Arbeitssuchende mit psychosozialen Problemen so zum Arbeiten motiviert werden können.
Grundsätzlich befürwortet das DRK die Pläne, dass zukünftig die Hilfen für arbeitslose Hilfebedürftige aus einer Hand gewährt werden. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sollen die beiden staatlichen Fürsorgeleistungen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für Erwerbsfähige zu einer neuen „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ unter einheitlicher Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit (ehemals Bundesanstalt für Arbeit) zusammengeführt werden.
Für weitere Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Heinz Knoche unter der Telefonnummer 030-85404-129 zur Verfügung.
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