Prüfung wie beim Handwerk gefordert / FBMA kritisiert Sachkundenachweis
(Hamburg) - Wer in der Bundesrepublik einen gastronomischen Betrieb eröffnen möchte, benötigt bekanntermaßen eine Ausschankerlaubnis (Konzession). Diese gibt es jedoch nur mit dem sogenannten "Sachkundenachweis". Wie man in den Besitz dieses Dokumentes gelangt, das kritisiert jetzt die Food+Beverage Management Association (FBMA).
Voraussetzung für den Nachweis ist die Teilnahme an einem Seminar der Industrie- und Handelskammer. Bei diesem werden unter anderem Hygiene- und Lebensmittelfragen behandelt. "Im Anschluss an die halbtägige Lehrveranstaltung wird dann ohne Prüfung ein Sachkundenachweis ausgestellt. Allein die bloße Anwesenheit zählt", bemängelt Jörg Steinhäuser, Vize-Präsident der FBMA, die in Deutschland einmalige Regelung.
Ganz anders sieht es beispielsweise im Handwerk aus: Nur ein qualifizierter Meister, der zuvor eine Prüfung vor der Handwerkskammer abgelegt hat, darf einen Betrieb leiten. Ursache für diese unterschiedliche Regelung: Das Handwerk ist im Handwerksrecht geregelt, das traditionsgemäß sehr strenge Maßstäbe anlegt. Eine solche Regelung kennt das Gaststättenrecht als Teil des Gewerberechts nicht. Denn hier steht die Gewerbefreiheit im Vordergrund.
"Es ist fraglich, ob diese höchst unterschiedliche Handhabung, insbesondere aus Gründen des Verbraucherschutzes, sinnvoll ist", findet Steinhäuser. Er schlägt daher vor, den Sachkundenachweis erst nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zu erteilen oder eine ähnliche Regelung wie im Handwerk einzuführen.
Die FBMA ist der gastronomische Fachverband für Führungskräfte mit Sitz in Hamburg. Bundesweit sind ihm rund 550 Hotel- und Gastronomiemanager angeschlossen.
Quelle und Kontaktadresse:
Food + Beverage Management Association e.V., Postfach 50 05 48, D-22705 Hamburg, Telefon: 040-39869921, Fax: 040-39869985