Prozesse an Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben
(Berlin) - SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz erklärt: Der Bundesrat hat am 13. Februar 2004 auf Antrag des Landes Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach für Verfahren an Sozialgerichten künftig eine allgemeine Verfahrensgebühr erhoben werden soll. Vorgesehen sind 75 für Verfahren vor Sozialgerichten, 150 für Verfahren vor Landessozialgerichten und 225 für Verfahren vor dem Bundessozialgericht.
Wir lehnen Gebühren für Sozialgerichte entschieden ab. Dies gefährdet die Durchsetzung der berechtigten Interessen sozial schwacher Bürger.
Eine solche Regelung ist unverantwortlich, bürokratisch und führt nur zu einer Verschiebung von Kosten.
Ein Viertel der Menschen, die sich an die Sozialgerichte wenden, leben am Rande des Existenzminimums. Sie können eine solche Gebühr nicht aufbringen und müssten Prozesskostenhilfe beantragen. Dafür muss der Staat und damit letztendlich der Steuerzahler aufkommen. Mehreinnahmen werden nicht erzielt.
Wir fordern die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag auf, den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf mit den Stimmen von Rot-Grün zurückzuweisen.
Prozesse an Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben.
Wir warnen auch vor einer Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten, wie sie derzeit in einer Arbeitsgruppe der Justizministerinnen und minister der Länder diskutiert wird. Die Arbeit der Sozialgerichte hat sich bewährt. Die Verfahrensdauer ist dort wesentlich kürzer und kostengünstiger als an Verwaltungsgerichten.
Zudem sehen wir die Gefahr, dass durch eine Zusammenlegung der beiden Gerichtsstränge die Qualität der Rechtssprechung abnehmen wird. Eine Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten wäre daher fatal.
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD)
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
Telefon: 030/7262220, Telefax: 030/726222311