Professorenvorschlag beseitigt Parität im Arbeitskampf
(Berlin) - "Es darf kein Streikrecht erster und zweiter Klasse geben. Die heute bekannt gewordenen Forderungen einer Gruppe von Rechtsprofessoren nach gesetzlichen Einschränkungen von Arbeitskämpfen sind mit den in unserer Verfassung verankerten Grundrechten tarifmächtiger Gewerkschaften unvereinbar", kommentierte Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, die Überlegungen der Carl Friedrich von Weizsäcker-Stiftung für einen Gesetzentwurf zur Regelung von Arbeitskämpfen in der Daseinsvorsorge. "In kaum einem anderen westlichen Industrieland wird so wenig gestreikt wie in Deutschland. Auch das verstärkte Auftreten von tariffähigen Berufsgewerkschaften in den vergangenen Jahren hat daran nichts geändert. Die Verhältnisse sind durch das Richterrecht gut geregelt", sagte Ehl.
Von einem Missbrauch des Streikrechts in der sogenannten Daseinsvorsorge könne bei objektiver Betrachtung keine Rede sein. "Streiks unterliegen immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das gilt für die Industrie genauso wie für Bereiche der sogenannten Daseinsvorsorge. So wird in bestreikten Krankenhäusern selbstverständlich ein Notdienst sichergestellt", betonte Ehl. Der Gesetzentwurf der drei Rechtsprofessoren ziele darauf ab, gewerkschaftliche Betätigungsrechte massiv einzuschränken. Damit wäre die von der Rechtsprechung garantierte Parität im Arbeitskampf ("Waffengleichheit") faktisch beseitigt. "Der Gesetzesvorschlag hat allenfalls akademische Relevanz - für die Praxis kollektiver Arbeitskonflikte ist er vollkommen untauglich", so der MB-Hauptgeschäftsführer.
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