Professoren wollen nicht mehr Beamte sein / Deutscher Hochschulverband fordert eigenes Dienstrecht für Hochschullehrer
(Bonn) - Der Deutsche Hochschulverband (DHV) will, daß Professoren aus dem Beamtenrecht herausgenommen werden. Statt dessen sollen die Hochschullehrer künftig nach einem eigenen Statusrecht beschäftigt werden. Es ist nur logisch, daß der Gesetzgeber vollendet, was er etwa bei den Richtern mit gutem Grund bereits begonnen hat, erklärte der Präsident des Verbandes, der Kölner Völkerrechtler Professor Dr. Hartmut Schiedermair. Wie bei dieser Berufsgruppe ergibt sich ein eigenständiges Statusrecht auch für Professoren aus der besonderen Rolle, die ihnen das Grundgesetz mit der Freiheit von Forschung und Lehre zuweist.
Durch ein Hochschullehrergesetz des Bundes oder des einzelnen Bundeslandes müsse vor allem die persönliche und sachliche Unabhängigkeit der Professoren gewährleistet werden, so Schiedermair weiter. Nur ein öffentlich-rechtliches Sonderdienstverhältnis sichere institutionell die Unabhängigkeit des Hochschullehrers und schütze die Freiheit von Forschung und Lehre vor unzulässigen Zugriffen des Dienstherrn oder einzelner Interessengruppen. Ein öffentlich-rechtliches Sonderstatusverhältnis erscheine auch insofern notwendig, als Hochschullehrer zu einem erheblichen Teil hoheitliche Aufgaben wahrnähmen. Dies gelte insbesondere für die Prüfungstätigkeit sowie bei Zulassungsentscheidungen.
Schiedermair warnte vor leichtfertigen Gedankenspielen, Professoren als Angestellte zu beschäftigen: Das notorisch völlig verkrustete deutsche Tarifsystem könnte die erforderliche Mobilität und Flexibilität der Hochschullehrer nicht gewährleisten. Auch wäre es unverantwortlich, Arbeitskämpfe und Streiks auf dem Rücken der Studenten und des wissenschaftlichen Nachwuchses auszutragen. Die Vorstellung, angestellte Professoren seien die finanziell günstigere Alternative, nannte der DHV-Präsident einen populistischen Irrtum. Voneinander unabhängige Berechnungen der Finanzministerien Nordrhein-Westfalens und Baden-Württembergs hätten schon vor mehreren Jahren ergeben, daß ein Systemwechsel auf ein Angestelltenverhältnis die Dienstherren finanziell zusätzlich belasten würde. Schiedermair: Wenn dessenungeachtet einzelne Bundesländer planen, eine entsprechende Umstellung vorzunehmen, so wird dies die Wettbewerbsfähigkeit dieser Bundesländer binnen kurzer Zeit ruinieren oder zu er heblichen Mehrausgaben führen.
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