Produzentenallianz begrüßt Karlsruher Beitragsurteil und erinnert an Grundsatz: Programm first
(Berlin) - Die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen (Produzentenallianz) ist erfreut über das heute verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Ab dem 20.7.2021 ist der von der KEF empfohlene Beitrag von 18,36 Euro nun wirksam. Für den zurückliegenden Zeitraum ab 1.1.2021 ist der Gesetzgeber angehalten, für Kompensation zu sorgen. Die Produzentenallianz war immer für die vorgeschlagene Beitragserhöhung eingetreten und sieht sich durch das Karlsruher Urteil in ihrer Auffassung bestätigt. Gleichzeitig stellt das Urteil eine Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems dar.
"Damit tritt nun Rechtssicherheit ein und eine auskömmliche Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag kann weiterhin eine gute Programmqualität gewährleisten", erklärt der Vorsitzende der größten Interessenvertretung der deutschen Film- und Fernsehproduktionswirtschaft, Alexander Thies. Gleichwohl bedeute der Karlsruher Entscheid keine Rechtfertigung für Selbstzufriedenheit und Schulterklopfen. Wichtige Entscheidungen stünden an: Strukturreformen der Anstalten, die weitere Digitalisierung und das zukünftige Verfahren der Beitragsfestsetzung. Für die deutsche Produktionswirtschaft sei die angemessene und auskömmliche Bezahlung ihrer Produktionen notwendig und bei der fairen Bewertung von Rechten und Erlösen müssten die Partner in den kommenden Jahren vorankommen. Über allem stehe der Grundsatz: "Programm first."
Quelle und Kontaktadresse:
Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V.
Pressestelle
Kronenstr. 3, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2067088-0, Fax: (030) 2067088-44