Produzentenallianz bedauert Entscheidung der Ministerpräsidenten zu öffentlich rechtlichen Mediatheken / Regelwerk für Mediathekennutzung vereinbaren
(Berlin) - Auf Unverständnis und Kritik bei den Produzenten ist die Beschlussfassung der Ministerpräsidenten von Ihrer Konferenz vom 14. Juni 2018 gestoßen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Mediathekennutzung umfassend zu erleichtern. Man verkennt bei der Produzentenallianz zwar nicht das Anliegen der Politik und der Rundfunkanstalten in den Mediatheken für die Gebührenzahler frei zugängliche Inhalte zu gewährleisten. Doch dürfen darüber die wirtschaftlichen Notwendigkeiten und legitimen Interessen von Produzenten und Urhebern nicht vergessen werden. Ihre Kreativität und ihre Arbeit ist die Voraussetzung für attraktive Programme für die Zuschauerinnen und Zuschauer.
Seit vielen Jahren haben die internen Verweildauerkonzepte der Rundfunkanstalten ("Drei-Stufen-Tests"), die im Rundfunkstaatsvertrag stehende Sieben-Tage-Frist leider längst faktisch ausgehöhlt.
Es gab jedoch das Verbot (angekaufte) Lizenzware in die Mediatheken einzustellen. Ohne überzeugende Begründung und in eklatanter Benachteiligung europäischer gegenüber amerikanischer Lizenzprogramme, wird den Rundfunkanstalten nun ermöglicht, ihre Nutzung auf eine Dreißig-Tages-Frist für europäische Kaufproduktionen auszudehnen. Die gesamte deutsche Film- und Fernsehproduktionswirtschaft hatte sich nachdrücklich gegen die Aufhebung des Verbots eingesetzt. Wir wissen nun: Leider ohne Erfolg!
In dieser Situation hilft freilich Lamentieren nicht weiter. Nach Auffassung der Produzentenallianz kommt es jetzt darauf an, in der Mediathekenverwertung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verbindliche Spielregeln zu schaffen bzw. weiter zu entwickeln. Für ein umfassendes Regelwerk brauchen die Produzenten und Urheber die entschlossene Unterstützung der Politik:
- Bei Verkäufen von vollfinanzierten Auftragsproduktionen durch die Rundfunkanstalten an Dritte müssen die Produzenten angemessen und fair an den Erlösen beteiligt werden. Die bisherigen Vereinbarungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Produzentenallianz (Bruttoerlösbeteiligung 18 Prozent beim ZDF, 17 Prozent bei der ARD) sind ab 2019 im Rahmen des Evaluierungsprozesses zur Mitte der Laufzeit der Eckpunktepapiere zu bewerten. Die Produzentenallianz schlägt hierfür einen unabhängigen Bewertungsprozess vor.
- Die Produzentenallianz konnte für vollfinanzierte Auftragsproduktionen mit dem ZDF einen - freilich in der Höhe gedeckelten - Gewinnzuschlag von 1 Prozent vereinbaren. Im Lichte der Marktentwicklung ist die Angemessenheit zu bewerten. Mit der ARD muss zeitnah über die Einführung eines Gewinnzuschlages verhandelt werden. Natürlich kann auch über Rechteteilung kompensiert werden. Dies würde dem Anliegen der Länder entsprechen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besonders zu beachten.
- Bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen müssen Finanzierungsbeiträge der Produzenten durch Rechte kompensiert werden. Mit der ARD konnte Anfang des Jahres ein sogenanntes modifiziertes "Schichtenmodell" zur Rechtebewertung gefunden werden, das nun kurzfristig in Kraft treten muss.
- Die Unterstützung der Länder für die Rechteteilung zwischen Produzenten und Rundfunkanstalten, die in einer klaren Protokollerklärung zum Ausdruck kommt, die gestern auf Anregung der Produzentenallianz beschlossen wurde (s. Anlage), muss konsequent erfüllt werden. Bei den bevorstehenden Verhandlungen zu Kino-Coproduktionen gilt es die Vorgaben der Länder für faire Vertragsbedingungen nun bereits so umzusetzen, dass den Produzenten werthaltige Rechte verbleiben, um ihre Investments zurückzudecken.
- Und schließlich muss auf europäischer Ebene verhindert werden, das durch eine weite Anwendung des Ursprungslandprinzips in der derzeit im Trilog verhandelten CabSat-Verordnung, die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten in den Mediatheken der Sender für die Produzenten auch noch zu einer Vernichtung des europäischen Marktes für ihre Programme führt.
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