Pressemitteilung |

Problematische Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Netzzugang / Gaswirtschaft fordert Planungssicherheit und Verlässlichkeit

(Berlin) – Die Gründe für die Untersagung der Einzelbuchungsvariante des Netzzugangsmodells Gas durch die Bundesnetzagentur sind nicht nachvollziehbar, so der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) zur heutigen (17. November 2006) Entscheidung der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur.

„Das von BGW und VKU bislang im Benehmen mit der Bundesnetzagentur praktizierte Netzzugangsmodell Gas mit Zweivertragsvariante und Einzelbuchungsvariante halten wir nach wie vor für eine wettbewerbsgerechte Lösung, die den Händlern als Netznutzern Handlungsoptionen bietet. Dieses Modell ist nicht diskriminierend, rechtlich zulässig und sachlich sinnvoll und bietet eine einfache Lösung zur Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes“, so BGW-Präsident Michael G. Feist.

Nach Auffassung des BGW bestehen erhebliche Risiken, dass eine große Anzahl an Unternehmen nicht in der Lage sein dürfte, innerhalb der geforderten Fristen die neuen Modellanforderungen der Bundesnetzagentur unternehmerisch umzusetzen. Wie Feist betont, unterstützt die Gaswirtschaft nachhaltig das Ziel, den Wettbewerb auf dem Gasmarkt weiter zu stärken. „So hatten wir auch mit der nunmehr untersagten Netzzugangsvariante neben dem Wettbewerb um die Belieferung von Industriekunden und Stadtwerken auch den Wechsel des Gasanbieters für Haushaltskunden ermöglicht“, so Feist. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur schafft jedoch eine grundlegend neue Situation. Die jetzt vorgesehene Umstellung der Verträge ist in der verlangten zeitlichen Kürze einfach nicht wie vorgesehen leistbar, u. a. wegen der komplexen EDV-technischen Anforderungen. Hiervon sind vor allem kleinere und mittlere Gasversorgungsunternehmen betroffen. Insbesondere sind Kapazitätsengpässe im Gasnetz bei Wegfall der Einzelbuchungsvariante nicht mehr auszuschließen.

„Um das Netzzugangsmodell der Kooperationsvereinbarung an die neuen Anforderungen der Bundesnetzagentur anzupassen, sind realistischere Übergangsfristen notwendig“, so Feist. „Denn wir haben es hier mit einer völligen Neugestaltung der vertraglichen Grundlagen zu tun. Aber vor allem brauchen wir jetzt endlich Rechtsund Planungssicherheit, und zwar auf realistischer Grundlage“, fordert Feist weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Marian Rappl, Pressesprecher Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: (030) 28041-0, Telefax: (030) 28041-520

(sk)

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