Pressemitteilung | Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (BGVHT) - Hauptgeschäftsstelle

Problem erkannt - Lösungsansätze sinvoll!

(Frankfurt am Main) - Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. begrüßt das vorgestellte Sonderprogramm der hessischen Landesregierung für den Wohnungsbau. Es ist entscheidend, dass sowohl in Ballungsgebieten als auch in Hochschulstädten bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Das nunmehr geplante Sonderprogramm für den Wohnungsbau geht in die richtige Richtung.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. Rainer von Borstel weist darauf hin, dass mit dem Sonderprogramm ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Gesetzes über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen gelungen ist. Die Maßnahmen sind überfällig und verdeutlichen, dass in den letzten Jahren keine bedarfsgerechte Anzahl an Wohnungen gebaut wurde. Daher sind sinnvolle Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen. Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. fordert eine Erhöhung der Abschreibungen im Mietwohnungsbau von derzeit 2 Prozent auf 4 Prozent, um insbesondere mehr Neubau im mittleren Preissegment zu erreichen. Dadurch kommt es auch zu Entlastungseffekten im unteren Marktsegment. Ohne finanzielle Anreize ist der Mietwohnungsbau im mittleren Preissegment nicht attraktiv genug.

Rainer von Borstel stellt dar, dass ein Neubau im mittleren Preissegment dazu beiträgt, dass die damit angesprochenen Mieter beispielsweise ihre preiswerten Wohnungen freimachen, die nicht mehr ihren Ansprüchen genügen. Diese Wohnungen stehen dann für andere Mietergruppen zur Verfügung und führen sofort und zügig zu einer direkten Entlastung am Wohnungsmarkt.

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. verlangt auch zukünftig weiterhin eine ergänzende bedarfsgerechte soziale Wohnraumförderung. Daher sind Zahlungen des Bundes für die soziale Wohnraumförderung der Länder vorzusehen. Sie müssen auch nach dem Jahr 2014 nicht nur fortgesetzt, sondern bedarfsgerecht aufgestockt werden. Das hat unter der Voraussetzung zu erfolgen, dass die Gelder zweckgebunden eingesetzt und durch geeignete Länderförderung ergänzt werden. Nur dadurch kann es gelingen, eine soziale Wohnraumförderung zu erreichen und den Wohnungsbau im unteren bzw. gebundenen Preissegment anzukurbeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. (BGVHT), Hauptgeschäftsstelle Margit Weber, Geschäftsführerin, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt am Main Telefon: (069) 958090, Telefax: (069) 95809233

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