Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Landesverband Brandenburg (FVDZ)

Privatstatus für alle Versicherten / Mehr Wahlfreiheit für Patienten

(Berlin) - Seit dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes am 1. April haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mehr Entscheidungsfreiheit, um einen Status als Privatpatient zu erlangen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, für einzelne Leistungsbereiche, wie etwa die zahnärztliche Versorgung, von ihrem Kostenerstattungs-Wahlrecht Gebrauch zu machen. In einer Patienten-Broschüre, die der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zusammen mit dem Hartmannbund und dem Verband Physikalische Therapie herausgegeben hat, informiert er über die gesetzliche Neuregelung und die Vorteile der Direktabrechnung mit anschließender Kostenerstattung. Parallel dazu stellt der FVDZ seinen Verbandsmitgliedern Infomaterialien rund um das Thema Direktabrechnung zur Verfügung. Näheres dazu im Internet unter www.fvdz.de. Zudem analysiert der FVDZ in seiner aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift "Der Freie Zahnarzt" die Möglichkeiten detaillierter, die das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz mit der teilweisen Liberalisierung des Kostenerstattungswahlrechts bietet. Der Autor, Rechtsanwalt Michael Lennartz, Justiziar des Freien Verbandes, kommt zu dem Ergebnis: Bisher waren Patienten, die von ihrem Kostenerstattungswahlrecht nur im zahnärztlichen Bereich Gebrauch machen wollten, gezwungen, auch den gesamten ambulanten ärztlichen Bereich für ein Jahr mit zu wählen. Hier, so Lennartz, bietet die Neuregelung klare Vorteile. Der komplette Artikel ist auch nachzulesen in der Online-Ausgabe der Verbandszeitschrift "Der Freie Zahnarzt" unter www.fvdz.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte Landesverband Brandenburg (FVDZ), c/o Zahnarztpraxis Bertram Steiner Pressestelle Sonnenallee 124, 12045 Berlin Telefon: () , Telefax: ()

(el)

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