Privatschulen sind kein Luxusgut / Replik auf VBE Pressemitteilung
(Düsseldorf) - Am 18.03.2014 veröffentlichte der Verband Bildung und Erziehung NRW eine Pressemitteilung unter der Überschrift "Bildung darf kein Luxusgut sein - Privatschulen werden immer größere Konkurrenz für Regelschulen". Diese Pressemitteilung bezieht sich auf die an diesem Tag von IT NRW als Statistischem Landesamt veröffentlichten Schülerzahlen an nordrhein westfälischen Ersatzschulen.
Im Schuljahr 2013/14 besuchen knapp 210.900 Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen eine allgemein- oder berufsbildende Ersatzschule. Damit liegt der Anteil der Kinder, die eine der 532 Schulen in freier Trägerschaft im Land besuchen, bei 8,0 Prozent. Zu diesen Zahlen kommen noch die Schülerinnen und Schüler, die eine der rund 70 zu einem allgemeinbildenden oder beruflichen Abschluss führenden Ergänzungsschulen besuchen. Diese werden statistisch nicht erfasst.
Die Pressemitteilung des VBE verkennt bedauerlicher Weise die rechtliche und tatsächliche Lage.
1. Studien belegen, dass es die Bildungsnähe des Elternhauses ist, die für das Schulwahlverhalten entscheidend ist und nicht der Geldbeutel. Der VBE verkennt, dass Ersatzschulen in NRW aufgrund des Sonderungsverbotes kein Schulgeld erheben und im Zweifel ihren Eigenanteil über freiwillige Elternbeiträge oder andere Hilfen erbringen.
2. Der VBE verkennt weiterhin die verfassungsrechtliche Lage unseres Landes aus Art. 7 Abs. 4 GG, wonach Ersatzschulen kein Luxusgut, sondern fester Bestandteil des öffentlich verantworteten Bildungswesens sind. Schon sehr früh hat das BVerfG einem staatlichen Bildungsmonopol eine Absage erteilt hat. Bei einer Verbreitung von 8 Prozent kann man im Übrigen kaum davon reden, dass Art 7 Abs. 4 GG ein Bedrohungspotential darstellt.
3. Der VBE verkennt im Übrigen die durch Studien belegte Tatsache, dass die Kosten des staatlichen Schulsystems weit über denjenigen im privaten System liegen. Schulen in freier Trägerschaft kosten den Staat also weniger als staatliche Schulen und gehen mit den Mitteln schlicht effizienter um. Anders ist es nicht zu erklären, dass Schulen in freier Trägerschaft zu den gleichen und bisweilen besseren Ergebnissen führen wie staatliche.
4. Das Kriterium bei der freien Schülerwahl der Gestaltung des Schulvertrages ist Ausdruck der verfassungsrechtlich verbürgten Freiheit aus Art. 7 Abs. 4 GG. Der Eindruck, den der VBE hier vermitteln möchte, wonach Ersatzschulen Schüler von der Schule weisen können, und hiervon in hohem Maße Gebrauch machen, ist irreführend. Auch Schulen in staatlicher Trägerschaft haben die Möglichkeit, ornungsbehördliche Maßnahmen nach dem SchulG zu ergreifen. Auch sie können im Ernstfall Schüler von der Schule verweisen und machen hiervon in nennenswertem Umfang Gebrauch. Viele Schüler, die im staatlichen System "abgeschult" werden, werden von Schulen in freier Trägerschaft aufgefangen und zum Schulabschluss geführt mit in der Folge erfolgreicher Bildungs- und Berufsbiografien. Es wäre zu begrüßen, wenn diese Detail Berücksichtigung finden würde.
So verzeichnen private Haupt- und Förderschulen - beides designierte staatliche Auslaufmodelle - leichte Zuwächse. Insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung und des Nachholens von Schulabschlüssen zeigen sich die Stärken der Privatschulen. 34,7 Prozent der Berufskollegs in NRW sind in freier Trägerschaft. Sie bieten Bildungsgänge vor allem im Gesundheits-, im technischen und IT-Bereich an, die in der freien Wirtschaft stark nachgefragt werden. Kaum bekannt ist, dass hier auch Schüler/innen ohne allgemeinbildenden Schulabschluss diesen oftmals an vollzeitschulischen Berufskollegs nachholen und sich für eine Ausbildung qualifizieren. Damit haben sich die berufsbildenden Schulen zu einer wichtigen Stütze der Fachkräftesicherung entwickelt.
In den vergangenen Jahren wuchsen die Schülerzahlen an Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen beständig. Die Statistik zeigt, dass Schüler und Eltern das Angebot der freien Träger schätzen. In fast allen Schulformen wuchsen die Schülerzahlen entgegen dem erklärten politischen Willen und des demografischen Trends. "Traditionell sind Schulen in freier Trägerschaft Innovationsmotoren und greifen neue Schulmodelle besonders gerne und früh auf", erklärt Petra Witt, Vorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen NRW e.V., die Beliebtheit von Schulen in freier Trägerschaft. Insgesamt zeige sich eine Diversifizierung der Schullandschaft; Eltern und Schüler würden heutzutage eine individuelle Betreuung erwarten. "Bilingualer Unterricht, echter Ganztag, Fördermöglichkeiten individueller Begabungen oder Schwächen, differenzierte Wege zum gewünschten schulischen Abschluss - das wird von moderner Bildung heute erwartet", so Witt.
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