Privatmedizin für alle: Kassenpatienten können Kostenerstattung wählen
(Essen) - Auch als Kassenpatient kann man sich wie ein Privatpatient mit der optimalen Medizin behandeln lassen - nur wissen das viele Patienten gar nicht. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) will die Bürger nun stärker über die Möglichkeit der Kostenerstattung informieren und stellt für Arztpraxen ein gut verständliches Informationspapier fürs Wartezimmer zur Verfügung. "Ebenso werden wir dieses Thema beim Deutschen Ärztetag kommende Woche in Hamburg auf den Tisch bringen", kündigte Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender des Verbandes, am Donnerstag in Essen an.
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würden bereits zunehmend rationiert, erläuterte Dietrich. Und um Kostensteigerungen etwa durch die Alterung der Gesellschaft zu begegnen, sei in Zukunft eine spürbare Kürzung des gesetzlichen Leistungskatalogs unumgänglich, wie kürzlich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einer Krankenkassenanalyse festgestellt habe. "Wer der rationierten Kassenmedizin entfliehen will, kann nur Kostenerstattung wählen", betont der FÄ-Chef. "Wir Ärzte können dann die Patienten ausschließlich nach ihren medizinischen Bedürfnissen und Wünschen behandeln ohne die wirtschaftlichen und bürokratischen Daumenschrauben der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen."
So funktioniert Kostenerstattung: Jeder Kassenpatient kann die Kostenerstattung wählen, das ist gesetzlich festgeschrieben. Der Arzt stellt dann eine Privatrechnung aus und die Krankenkasse erstattet die Kosten für medizinische Leistungen, die sie zu tragen hätte, wenn der Patient seine Krankenversicherungskarte beim Arzt vorgelegt hätte. Kosten darüber hinaus tragen die Patienten zwar selbst, aber oft lohnt sich eine Zusatzversicherung. FÄ-Vorsitzender Dietrich: "Dieses Prinzip gibt Patienten wie Ärzten Autonomie, sorgt für Transparenz und ermöglicht zudem einen fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen." Jeder Patient habe aber auch die Möglichkeit, nach einem Quartal wieder zum sogenannten Sachleistungsprinzip der GKV zurückzukehren.
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