Privatisierung der Fluggastkontrollen rückgängig machen
(Hilden) - Personen- und Gepäckkontrollen auf deutschen Flughäfen müssen nach Auffassung der GdP umgehend wieder durch Angestellte von Polizei und BGS durchgeführt werden. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: Die 1992 begonnene Privatisierung der Personen- und Gepäckkontrollen erweist sich als Irrweg. Die Polizei muss ohnehin nach den jüngsten Terroranschlägen künftig alle in den Sicherheitsbereichen der Flughäfen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen, um Sicherheitslücken zu schließen.
Personen- und Gepäckkontrollen, so Freiberg, seien die Achillesverse der Flugsicherheit. Freiberg: An diese empfindlichen Stellen gehört geschultes Personal der Polizei und nicht Mitarbeiter von Privatfirmen, für die es keine gesetzlich normierten Sicherheitsstandards gibt. Auch sei die Fluktuation in diesen Firmen hoch. Gleichzeitig spricht sich die GdP dafür aus, Fluggastkontrollen auf Flughäfen nicht dezentral durchzuführen, sondern an einem zentralen Checkpoint, wie ihn einige Flughäfen bereits besäßen.
Vordringlich sei zudem, dass insbesondere die Durchleuchtungsgeräte auf dem neuesten technischen Stand sein müssten. Freiberg: Sollte sich die Sicherheitslage weiter verschärfen, muss auch ein Verbot des Mitführens von Handgepäck geprüft werden. Das für die aufwändige Kontrolle des Handgepäcks benötigte Personal könnte somit zusätzlich zur Personenkontrolle eingesetzt werden. Das würde die derzeit langen Wartezeiten reduzieren.
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