Private Entsorger möchten Bürgern in die Tasche greifen / BDE fordert Steuererhöhung für Bürger
(Köln) - Unter dem politischen Deckmäntelchen gleichgeschalteter Wettbewerbsbedingungen fordern Deutschlands private Entsorger den Griff zur Steuerschraube und möchten weiten Teilen der Bevölkerung damit ans Portemonnaie.
Wenn die privaten Entsorger über ihren Spitzenverband fordern, die Kommunen in Deutschland für die abfallwirtschaftlichen Aufgaben mehrwertsteuerpflichtig zu machen, fordert der BDE damit eine echte Steuererhöhung für die Bürger, was eigentlich gerade nicht von der Politik gewünscht wird, bringt Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, das Ziel dieses Vorstoßes auf den Punkt.
Als Strategie dahinter vermutet er: Im Anschluss kann man dann mit günstigen Angeboten die Aufgaben von den kommunalen Betrieben übernehmen und mit Lohndumping, eingeschränkten Leistungen und Qualitätsverminderung wieder zu einem einträglichen Geschäft kommen.
Dabei zahlt der kommunale Betrieb bereits jetzt genauso Mehr-wertsteuer im Bereich der Fahrzeugbeschaffung, für Betriebsmittel und Dienstleistungen Dritter, wie alle anderen Betriebe auch. Allerdings können die Kommunalen dieses nicht in gleichem Umfang als Vorsteuerabzug geltend machen, somit ist z.B. der Kauf von mehreren Abfallsammelfahrzeugen pro Jahr mit Anschaffungssummen im siebenstelligen Bereich für den kommunalen Betrieb tatsächlich 19 Prozent teurer als für den privaten Entsorger. Ganz abgesehen davon sind kommunale Unternehmen, sofern sie in Tätigkeitsbereichen der Privaten aktiv sind, ebenso steuerpflichtig wie die privaten Unternehmen. Somit herrscht hier bereits Wettbewerbsgleichheit. Im Zusammenhang mit den Entsorgungsproblemen der Privaten nach dem 1. Juni 2005 sind kommunale Entsorgungsunternehmen häufig als Feuerwehr gerufen worden: Die Rechnungen für die Entsorgungsleistungen an die Privaten weisen selbstverständlich Mehrwertsteuer aus.
Ist also alles vielleicht nur Ablenkung von Defiziten bei der privaten Entsorgungswirtschaft? Oder warum sollen unbegründete Ängste beim Bürger mit Begriffen wie Staatswirtschaft oder Verstaatlichung geschürt werden, wenn die Kommunalisierung einer Aufgabe in vielen Fällen die effektivste, wirtschaftlichste und beste Lösung im Sinne des Bürgers darstellt? Siechau: Der BDE mischt sich in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Dort ist er nicht zuständig und dort hat er eo ipso nichts zu suchen.
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