PRIIPs: EU-Institutionen schließen Lücke im Verbraucherschutz / Einheitliche Anlegerinformationen machen Finanzprodukte vergleichbar
(Frankfurt am Main) - Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission haben sich heute in den Verhandlungen (Trilog) zur Verordnung zu PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) abschließend geeinigt. Der deutsche Fondsverband BVI bewertet das Ergebnis der Verhandlungen positiv. "Das Ergebnis ist eine gute Nachricht für die Verbraucher. Einheitliche Informationen machen eine fundierte Entscheidung erst möglich, indem sie die unterschiedlichen Finanzprodukte vergleichbar machen", so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI. "Vergleichbarkeit schützt die Anleger direkt. Außerdem fördert sie den Wettbewerb, was den Verbrauchern letztlich auch zu Gute kommt."
Künftig sollen Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt nach dem Vorbild des Key Investor Document (KID) erhalten. Letzteres ist für Publikumsfonds durch die OGAW-Richtlinie bereits seit Mitte 2011 vorgeschrieben. Die Informationen für die Anleger umfassen die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten. Mit der Anwendung von PRIIPs auf alle verpackten Finanzprodukte wird eine Lücke im Verbraucherschutz geschlossen.
Durch die heutige Einigung in den Verhandlungen kann das Gesetzgebungsverfahren zu PRIIPs noch vor der Wahl zum neuen EUParlament
im Mai abgeschlossen werden. Damit wird der EUGesetzgeber eine bereits seit längerem andauernde Diskussion um den Anwendungsbereich der PRIIPs-Verordnung beenden. Die EUKommission und das Parlament hatten sich bereits vor den Verhandlungen dafür ausgesprochen, PRIIPs auch auf kapitalbildende Lebensversicherungen anzuwenden. Die Vertreter des Rates waren bislang mehrheitlich dagegen gewesen.
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