Pressestatement zum Familiennachzug von subsidiär Schutzberechtigten
(Berlin) - Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz für die künftige Regelung des Familiennachzugs von subsidiär schutzberechtigten Ausländer_innen verabschiedet. Es begrenzt die Einreise enger Familienmitglieder von subsidiär Geschützten, zum Beispiel viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, auf 1000 Personen pro Monat. Es soll ab 1. August gelten.
Dazu erklärt Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO, dem Verband für Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe:
"Wir haben die Verpflichtung, den Familiennachzug für alle subsidiär Geschützten zu ermöglichen. Das Recht auf Familie, das durch das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist, lässt sich nicht auf eine willkürlich gesetzte Zahl von Menschen begrenzen. Diese Entscheidung ist zutiefst inhuman und zeigt ebenso wie der aktuelle Streit um die Abweisung von Flüchtlingen an unserer Grenze, dass das Schicksal dieser Menschen einer Symbolpolitik geopfert wird, die rechtspopulistische Kräfte bedienen soll. Was hingegen weiterhin fehlt, ist der entschlossene Wille, Globalisierung gerecht zu gestalten, um allen Menschen Lebens- und Zukunftschancen zu eröffnen."
Im Vorfeld der Verabschiedung hatte sich VENRO gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, der Deutschen Liga für das Kind, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der Diakonie Deutschland und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken gegen den vorliegenden Entwurf ausgesprochen. In einem gemeinsamen Brief appellierten sie an die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, dass subsidiär Geschützte ihre Familienangehörigen nach Deutschland nachholen können.
Quelle und Kontaktadresse:
(VENRO) Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e.V.
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