Pressemitteilung | Deutscher Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. - Büro Berlin

Pressestatement Fernbehandlungsverbot

(Erfurt / Berlin) - Gestern hat der 121. Deutsche Ärztetag eine Reform des Fernbehandlungsverbotes beschlossen. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt:

"Telemedizinische Angebote können, wenn sie im Einzelfall richtig eingesetzt werden, die Versorgung sinnvoll ergänzen und Patienten sowie Ärzte entlasten. Sie können ein Element einer dringend notwendigen Digitalisierungsoffensive im deutschen Gesundheitswesen sein. Das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch bleibt auch in Zukunft der Goldstandard.

Es braucht klare Regelungen, in welchen Fällen eine Fernbehandlung sinnvoll und möglich ist. Gerade in der Hausarztpraxis werden ausschließliche Fernbehandlungen die Ausnahme bleiben. Entscheidend dabei ist, dass diese Angebote für Patienten und Ärzte auch langfristig freiwillig bleiben und nicht als Kostensparprogramm für Krankenkassen missverstanden werden.

Die notwendige Diskussion um die Frage, wie telemedizinische Angebote in bestehende Versorgungsstrukturen eingebaut werden können, darf nicht davon ablenken, dass Politik und Selbstverwaltung endlich dafür sorgen müssen, dass die Hausärztinnen und Hausärzte ausreichend Zeit für das persönliche Gespräch in der Praxis und bei Hausbesuchen haben. Dazu braucht es natürlich auch eine vernünftige Honorierung. Auf diesem Ziel, das ja auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, muss der Fokus liegen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hausärzteverband e.V. Vincent Jörres, Pressesprecher Bleibtreustr. 24, 10707 Berlin Telefon: (030) 88714373-35, Fax: (030) 88714373-40

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