Presserat veröffentlicht einen Pressekodex mit Beispielfällen
(Bonn) - Der Deutsche Presserat, der am 20. November 2001 auf eine genau 45jährige Geschichte zurückblicken kann, hat einen illustrierten Pressekodex mit Beispielfällen als praktische Handreichung für Journalisten und interessierte Bürger veröffentlicht. Die seit dem 21. November vorliegende Broschüre "Regeln für guten Journalismus" gibt anhand von ausgewählten Beispielen auf mehr als einhundert Seiten eine praktische Hilfestellung für die tägliche Arbeit von Journalistinnen und Journalisten.
Im Redaktionsalltag stellt sich häufig die Frage, ob die geplante Veröffentlichung den Anforderungen des Pressekodex standhält: Sind die Fakten korrekt recherchiert? Dürfen Namen/Fotos/persönliche Daten veröffentlicht werden? Hat der Autor oder die Autorin die mögliche Wirkung des Beitrages beim Leser berücksichtigt? Für diese und andere Fragen hält der illustrierte Kodex repräsentative Beispielfälle parat. Exemplarisch werden die Entscheidungen des Presserats dargestellt, wird die jeweilige Begründung mitgeliefert und sofern möglich ein Faksimile der Veröffentlichung beigestellt.
Im Juni dieses Jahres hatten die Gremien des Deutschen Presserats die Publizistischen Grundsätze (Pressekodex) um eine Reihe von Richtlinien zum Datenschutz in den Redaktionen ergänzt. Diese Erweiterung des Kodex war durch eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes notwendig geworden. Weil unter anderem im Bereich der Medien mehr Datenschutz gefordert wurde, hat der Presserat diese Aufgabe jetzt im Rahmen der freiwilligen publizistischen Selbstkontrolle übernommen. Am 28. November überreicht der Deutsche Presserat den teilweise neu formulierten Kodex offiziell an Bundespräsident Johannes Rau.
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