Presserat überreicht neuen Kodex an Bundespräsident Rau
(Bonn) - Der Deutsche Presserat hat am 28. November den neuen Pressekodex offiziell Bundespräsident Johannes Rau überreicht. Mit der Übergabe der erheblich erweiterten Publizistischen Grundsätze beginnt für den Deutschen Presserat ein neues Kapitel in seiner 45jährigen Geschichte. Von nun an wird er auch die Selbstkontrolle beim Schutz persönlicher Daten übernehmen, die Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen bei ihrer Arbeit brauchen. Das zugrunde liegende Bundesdatenschutzgesetz wurde im Mai vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Manfred Protze, der Sprecher des Deutschen Presserats, betonte in einer Gesprächsrunde, zu der Bundespräsident Rau die Mitglieder des Selbstkontrollgremiums am 28. November in seinen Amtssitz, Schloss Bellevue, empfing: "Mit diesem Schritt wird die Bedeutung der Presseselbstkontrolle gestärkt. Selbstregulierung ist der geeignete Weg, die notwendige Distanz der Presse zum Staat zu wahren, ohne den gemeinsamen rechtlichen Rahmen zu verlassen. Ethik kann nicht per Gesetz verordnet werden, sie muss im Alltag gelebt und ihre Maßstäbe müssen immer wieder am konkreten Fall auf Gültigkeit geprüft werden. Dafür steht der Deutsche Presserat mit seiner 45jährigen Geschichte."
Eine Neu-Regulierung für den Redaktionsdatenschutz war notwendig geworden, nachdem die Europäische Union 1995 neue Datenschutzrichtlinien formuliert und damit auch die Basis für ein neues Bundesdatenschutzgesetz gelegt hatte. Nach Beratungen mit Experten verständigten sich Presserat, Verleger- und Journalistenverbände mit dem Innenministerium für den Bereich der Presse auf ein integriertes Modell der Selbstregulierung. Auf Basis langjähriger Erfahrungen des Deutschen Presserats wurden die Publizistischen Grundsätze um Bestimmungen für den redaktionellen Datenschutz ergänzt. Ein eigener, zweiter Beschwerdeausschuss wird mit der Bearbeitung der entsprechenden Fälle betraut.
Das Funktionieren der Freiwilligen Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz wird durch eine branchenweite Selbstverpflichtung der Presseverlage sichergestellt. Auch die Anzeigenblätter sollen zukünftig in die Freiwillige Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz eingebunden werden. Darüber hinaus wird der Presserat die Verlage und Redaktionen zum Thema Redaktionsdatenschutz beraten und regelmäßig alle zwei Jahre über die aktuelle Situation des Datenschutzes in den Redaktionen öffentlich berichten.
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