Presserat rügt Schleichwerbung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten
(Bonn) - Der Presserat hat schwere Fälle von Schleichwerbung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen gerügt. In den zwei Sitzungen des Beschwerdeausschusses am 21. und 23.09.2004 in Bonn hat er insgesamt elf Rügen ausgesprochen. Wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten wurden die DRESDNER MORGENPOST, die B.Z. sowie in drei Fällen BILD gerügt. Die B.Z. erhielt eine weitere Rüge wegen vorverurteilender Berichterstattung.
Schleichwerbung erkannte der Beschwerdeausschuss in Veröffentlichungen der NEUEN WESTFÄLISCHEN, der BERLINER ZEITUNG und dem TAGESSPIEGEL sowie dem Studentenmagazin UNICUM. Den Grundsatz der Trennung von Werbung und Redaktion verletzte auch die Wirtschaftspublikation ECONOMY TRIBUNE, die redaktionelle Fotos gegen Bezahlung veröffentlichte. Diese Vorgehensweise stellt eine krasse Verletzung der Ziffer 7 dar, da die komplette redaktionelle Berichterstattung frei von finanziellen Gegenleistungen erfolgen muss. Der Beschwerdeausschuss wies die Redaktionen darauf hin, dass Maßnahmen zur Anonymisierung einer Person auch wirksam sein müssen. So müssen Augenbalken soviel verdecken, dass eine Identifizierung über die nicht verdeckten Teile eines Gesichtes nicht möglich ist.
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Deutscher Presserat
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