Pressemitteilung | Trägerverein des Deutschen Presserats e.V.

Presserat prüft Beschwerde von Ministerpräsident Clement gegen den SPIEGEL

(Bonn) - Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Wolfgang Clement, hat sich mit einer Beschwerde gegen den SPIEGEL an den Deutschen Presserat gewandt. Darin wirft er dem Magazin vor, in der sogenannten Flugaffäre mit der Zahlung von Informationshonoraren gegen die Publizistischen Grundsätze verstoßen zu haben.







Der Deutsche Presserat wird die Beschwerde in einem Verfahren nach der Beschwerdeordnung prüfen und den SPIEGEL dazu hören. Dabei wird das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse die Ziffern 2 und 4 des Pressekodex als Maßstab anlegen. Ziffer 2 enthält die Verpflichtung zur wahrhaftigen Berichterstattung. Ziffer 4 verbietet unlautere Methoden bei der Beschaffung von Informationen.







Nach bisheriger Spruchpraxis des Presserats ist die Zahlung von Honoraren für Informationen grundsätzlich zulässig. Das gilt auch für Exklusivverträge. Sie sind allerdings dann nicht erlaubt, wenn dadurch der Öffentlichkeit wichtige Informationen vorenthalten werden.







Der Presserat wird auch prüfen, ob die Behauptung des Beschwerdeführers zutrifft, die Zahlung von Honoraren sei an bestimmte Wirkungen der gelieferten Informationen - etwa den Rücktritt politischer Amtsträger - gebunden.







Darüber hinaus befasste sich das Plenum des Deutschen Presserats auf seiner ersten Sitzung in diesem Jahr mit dem Problem der redaktionellen Bearbeitung von Leserbriefen. Dem Presserat lagen zwei Fälle vor, in denen sich Politiker darüber beschwert hatten, dass Zeitungsredaktionen Leserbriefe von Politikern als Erklärungen der Partei ausgewiesen und - entsprechend umformuliert - im redaktionellen Teil publiziert hatten. Der Deutsche Presserat sieht in diesen Fällen einen Verstoß gegen die Publizistischen Grundsätze.







Leserbriefe dürfen nach Richtlinie 2.6 des Pressekodex nicht geändert werden. Dagegen ist die Redaktion berechtigt, dem Leserbrief des Politikers einen aufklärenden Hinweis hinzuzufügen. Die Redaktionen dürfen Leserbriefe auch sinnwahrend kürzen, wenn die Rubrik "Leserzuschriften" einen ständigen Hinweis enthält, dass sich die Redaktion bei Leserzuschriften Kürzungen vorbehält.



Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Arno H. Weyand, Tel.: 0228-98572-15, Quelle: Deutscher Presserat

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