Presserat gegen Zensur durch die Hintertür
(Bonn) - Die geplante Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes darf nicht zu einer Einschränkung der Pressefreiheit führen. "Der Deutsche Presserat sieht die Gefahr einer Pressezensur unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Stärkung des Datenschutzes", erklärte die Sprecherin des Presserats, Ursula Ernst-Flaskamp, anlässlich der Plenumssitzung am 22. September 1999 in Bonn.
Redaktionelle Arbeit besteht überwiegend aus dem Sammeln und Verarbeiten personenbezogener Daten. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für alle Verlage die Bestellung eines Redaktions-Datenschutzbeauftragten vor. Dieser hat die Einhaltung von Regelungen des Datenschutzes zu kontrollieren und könnte zukünftig sogar Recherchen und Veröffentlichungen mit
personenbezogenen Daten behindern.
Mit dem seit Juli vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes schwebt das Damoklesschwert unabsehbarer Schadensersatzforderungen schon zum Zeitpunkt der redaktionellen Recherche über der Presse. "Eine stärkere Berücksichtigung des Datenschutzes zu Lasten der Pressefreiheit", so Ernst-Flaskamp, "darf aber nicht dazu führen, dass die einzelne Journalistin und der einzelne Journalist in ihrer Recherche behindert werden."
Den Gesetzesvorschlägen hält der Deutsche Presserat gute Erfahrungen mit der Selbstregulierung entgegen. Publizistische Grundsätze und Empfehlungen für die journalistische Praxis sind aus seiner Sicht besser geeignet, eine Sensibilisierung im redaktionsinternen Umgang mit personenbezogenen Daten zu erreichen, als Gesetze. Der Pressekodex, eine praktizierte Form des Datenschutz-Audits, wahrt das Persönlichkeitsrecht und macht aus Sicht der Presse Einschränkungen der journalistischen Arbeit überflüssig.
Die 20-seitige Stellungnahme des Deutschen Presserats zum Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes vom 31.08.1999 kann über die Homepage des Presserats heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Presserat