Pressemitteilung zur Ausweitung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
(München) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. warnt angesichts der Ausweitung des Anwendungsbereichs des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern zum 01. Januar 2024 vor zusätzlichen Belastungen der Unternehmen. Damit fallen weit mehr Unternehmen unter den vorherigen Gültigkeitsbereich für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Mit der Ausweitung der Sorgfaltspflichten sehen wir im neuen Jahr eine schwer kalkulierbare Kostensteigerung auf unsere Unternehmen zukommen. Die gegenwärtige Wirtschaftslage verbietet es aber, noch mehr Unternehmen mit verschärften Vorgaben zu belasten. Vielmehr braucht es im neuen Jahr Entlastungen und Erleichterungen."
Eine Umfrage der bayerischen Metall- und Arbeitgeberverbände bayme vbm unter ihren Mitgliedern zeigte, dass fünf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Jahreswechsel 2023 mehr als 22 Prozent der Metall- und Elektrobetriebe in Bayern vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz direkt betroffen waren. Brossardt: "Für weitere gut 46 Prozent galt das indirekt über ihre Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Für einen typischen mittelständischen Betrieb mit 250 Beschäftigten verursacht das Gesetz jährliche Kosten von rund 30.000 Euro, obwohl diese Unternehmen gar nicht im direkten Anwendungsbereich des Gesetzes liegen. Unternehmen, die direkt betroffen sind, sehen sich mit wesentlich höheren Kosten konfrontiert und müssen entsprechende Personalkapazitäten für die Anwendung des Gesetzes schaffen."
Mit der Ausweitung der Lieferkettenregulierung insbesondere auch durch die EU droht laut vbw die Gefahr, dass Unternehmen aus Kostengründen und mit Blick auf das Risikomanagement die Zahl der Zulieferer reduzieren. Die vbw fordert die Bundesregierung dazu auf, sich gegen die Pläne auf europäischer Ebene zu stellen und sich für praxisnahe und umsetzbare Lösungen einzusetzen. "Die vorläufige EU-Regelung verschärft das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nochmals erheblich. Besonders gravierend ist, dass die EU-Richtlinie nun eine zivilrechtliche Haftung vorsieht. Dadurch besteht die Gefahr eines Rückzugs aus ganzen Staaten, da Handelsbeziehungen zu manchen Ländern nahezu unmöglich werden. So helfen wir weder heimischen Unternehmen, noch leisten wir einen entwicklungspolitisch sinnvollen Beitrag", so Brossardt.
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