Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI)

Pressemitteilung von BSI und Südwesttextil: Ökodesign per Verordnung - Erfolg nur mit Industrieeinbindung

(Bonn) - Die Ökodesign-Verordnung soll als Bestandteil des Green Deals den CO2-Verbrauch von Produkten entlang des Lebenszyklus deutlich verbessern. Südwesttextil stellt in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI) zwei relevante Studien des Joints Research Centers und des Ökoinstituts zur Maßnahmenentwicklung gegenüber.

Die Gegenüberstellung zeigt, dass zwar umfangreiche Vorschläge zur Förderung von Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recycling vorliegen, aber die gründliche Prüfung der tatsächlichen CO₂-Einsparungen sowie ökonomische und ökologische Wechselwirkungen vernachlässigt werden. Dies wird in den Details der Ausarbeitungen sichtbar, wenn beide Forschungsvorhaben einen „faserneutralen“ Ansatz für die Bewertung der Haltbarkeit von allen Produkten zugrunde legen. So werden für Naturfasern und synthetische Fasern die gleichen Anforderungen und Materialprüfungen vorgeschlagen. Beispielsweise wird die Knötchenbildung „Pilling“ als Indiz für die Haltbarkeit definiert, obwohl diese bei kürzeren Naturfasern regelmäßig schneller auftritt als bei endlosen synthetischen Fasern.

Auch innerhalb von Produktgruppen gibt es wesentliche Unterschiede: Eine leichte Sommerjacke mit einfachen Knöpfen kann man nicht mit einer Outdoorjacke mit hohem Performance-Anspruch hinsichtlich der Kriterien Haltbarkeit oder Reparierbarkeit vergleichen.

Werden dann die Anforderungen an zukünftige Produkte im Bereich Recycling hinzugezogen, wird klar, wie die verschiedenen Aspekte des Ökodesigns miteinander konkurrieren. Wird der Recyclinganteil des Materials erhöht, entstehen oft Einbußen bei den Merkmalen der Haltbarkeit, weil sich durch mechanisches Recycling die Fasern verkürzen.

Auch die Einbeziehung von bewährten material- und produktgruppenspezifischen Standardtestverfahren zur Überprüfung dieser Kriterien bietet sich aus prozessökonomischen Gründen an. Soweit bereits ausreichende Regulierungen und Standards vorliegen – wie beispielsweise bei besorgniserregenden Stoffen in REACH oder der Bewertung von Ökobilanzen in internationalen ISO-Standards, sprechen sich die Verbände gegen eine Einbeziehung dieser in die Ökodesign-VO aus, um im Sinn einer Bürokratiereduzierung eine interne Verfahrensdopplung zu vermeiden. Auch verpflichtende Rezyklatquoten sollten grundsätzlich nur dann eingeführt werden, wenn eine zuverlässige Verifizierung und damit Marktüberwachung gewährleistet werden kann.

Darüber hinaus betonen die Verbände auch den Bedarf, die Wirtschaftlichkeit der Vorschläge nicht aus den Augen zu verlieren. Beim Thema Reparierbarkeit wird dies besonders deutlich: die derzeit diskutierten Anforderungen sehen Lagerzeiten für Ersatzteile wie Knöpfe oder Reißverschlüsse von bis zu zehn Jahren vor. Der dadurch erforderliche Aufwand z.B. durch vorzuhaltende Lagerkapazitäten sowie die Entsorgung ungenutzter Ersatzteile am Ende des Lifecycles stehen aus Perspektive der Verbände in keiner Relation zum Nutzen für das Gesamtziel der Verordnung – die Eindämmung von Fast Fashion und Ressourceneinsparung.

Die Verbände sehen daher erheblichen Bedarf, die Kriterien der Ökodesign-VO in enger Abstimmung mit der Industrie zu entwickeln, sodass sowohl eine praktikable Umsetzbarkeit wie auch die tatsächliche Erreichung der angestrebten Umweltziele sichergestellt wird.

„Schon die Entwicklung der Maßnahmen geht weit über die aktuellen Normen hinaus. Problematisch sehen wir auch das zentrale Risiko, dass verschieden Studien zu einer Addition der Kriterien führen und letztendlich zu komplexen und überfrachteten Vorgaben, die in der Praxis nicht wirtschaftlich umsetzbar und zielführend sind. Für ein erfolgreiches Ökodesign müssen innovative und wirtschaftlich tragfähige Lösungen entwickelt werden, die dazu beitragen, sowohl Umwelt- als auch Wettbewerbsziele zu erreichen. Dafür ist die Einbindung der Industrie von Beginn an unerlässlich“, so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

„Die Unternehmen der Sportartikelbranche definieren schon immer hohe Anforderungen an ihre Produkte, an die besondere Ansprüche bezüglich Performance, Langlebigkeit und auch Nachhaltigkeit gestellt werden. Umso wichtiger ist es für uns, dass diese bei der Definition von zukünftigen Mindestanforderungen Beachtung finden und die Erfahrungswerte der Industrie in die Entwicklung eines regulatorischen Rahmens einfließen“, hält BSI-Geschäftsführer Stefan Rosenkranz fest.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. (BSI), Belderberg 24, 53113 Bonn, Telefon: 0228 926593-0

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