Pressefreiheit nicht dem Datenschutz opfern!
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband appelliert an die Landesgesetzgeber, das Redaktionsgeheimnis nicht dem Datenschutz zu opfern. Anlass ist die Forderung nach der datenschutzrechtlichen Verschärfung von Rundfunkstaatsverträgen sowie der Presse- und Mediengesetze, die von den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder erhoben wurde. Bei einem Treffen in Oldenburg forderten die Datenschützer die weitgehende Anwendung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung auch im Bereich des Rundfunks und der Redaktionen. "Wenn Behörden auf die Daten von Redaktionen zugreifen können, ist die Pressefreiheit Makulatur", warnt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Die Inhalte von Redaktionscomputern und -datenbanken müssten auch in Zukunft für die Datenschützer Tabu sein.
Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass die neue Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union den Mitgliedstaaten Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht einräume: "Die von den Datenschützern geforderte Anpassung der Rundfunkstaatsverträge in ihrem Sinne ist rechtlich nicht zwingend." Gleiches gelte für die Mediengesetze der Länder. Überall: "Mit dem Bundestag sind wir der Meinung, dass die bisherigen Regelungen erhalten bleiben können und sich bewährt haben."
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Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
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