Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Pressefreiheit darf nicht beschädigt werden!

(Berlin) - Der Europäische Zeitungsverlegerverband (ENPA) und der BDZV haben den Europäischen Rat aufgefordert, den vom so genannten Konvent vorgelegten Entwurf des Europäischen Grundrechtekatalogs abzulehnen. Der Text des Grundrechtekatalogs im Hinblick auf die Presse- beziehungsweise Medienfreiheit war im letzten Moment vom Konvent geändert worden und sollte am 13. Oktober 2000 beraten werden

"Der Verlust einer Gewährleistung der Pressefreiheit würde einen irreparablen Schaden für die Demokratie bedeuten", erklärte in diesem Zusammenhang ENPA-Geschäftsführer Dietmar Wolff. Politiker, die gleichzeitig die Informationsgesellschaft begrüßten, benähmen sich "scheinheilig". Wie die ENPA weiter mitteilt, wurde die entsprechende Bestimmung in Artikel 11 Absatz 2 in mehreren Schritten geändert: Statt "Die Presse- und Informationsfreiheit ist unter Achtung der Transparenz und des Pluralismus gewährleistet." soll sie nun lauten: "Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet." Im Vorfeld hatten die europäischen Zeitungsverleger den Konvent mehrfach aufgefordert, die Pressefreiheit ohne Einschränkungen festzuschreiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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