Pressemitteilung | Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)

Presseerklärung der VKA zur Arbeitszeitrichtlinie

(Berlin) - Die EU-Kommission hat am 22. September 2004 vorgeschlagen, die EG-Arbeitszeitrichtlinie neu zu fassen: Insbesondere der Bereitschaftsdienst, das Opt-out und der Ausgleichszeitraum sollen neu geregelt werden. Beim Bereitschafsdienst soll unterschieden werden zwischen dem Bereitschaftsdienst insgesamt und dem inaktiven Teil des Bereitschaftsdienstes. Dabei soll der inaktive Teil künftig nicht mehr als Arbeitszeit bewertet werden. Das Opt-out, d. h. ein Überschreiten der wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden, soll weiter ermöglicht, aber mit strengeren Bedingungen verknüpft werden. Der Ausgleichszeitraum soll durch nationale Regelungen auf bis zu zwölf Monate verlängert werden können.

Der Vorsitzende des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Herr Dr. Otto Foit, bezeichnete die vorgesehenen Änderungen „unter sozialen und wirtschaftlichen Aspekten als ausgewogen. So werde durch die Nichtanrechnung inaktiver Zeiten beim Bereitschaftsdienst auf die wöchentliche Arbeitszeit ein klarer Mangel behoben, der durch die nicht verständliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichthofs entstanden sei. Durch diese Mängelbeseitigung könne angesichts der hohen Zahl fehlender Ärzte in den Krankenhäusern auch künftig die qualitativ erforderliche Behandlung und Betreuung der Patienten sichergestellt werden. Nach der Verabschiedung der vorgesehenen Änderung der Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Rat, sei der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, die Änderungen zum Bereitschaftsdienst schnellstens in nationales Recht zu übernehmen. Dies würde die Ärzte in den Krankenhäusern auch vor hohen Einkommensverlusten schützen.“

Von der VKA wurden auch die weiteren Vorschläge der Kommission als ausgewogen bezeichnet. So schütze es den Arbeitnehmer, dass die Vereinbarung eines Opt-outs nicht an die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages gekoppelt werden dürfe und er seine Zustimmung jederzeit zurücknehmen könne. Ein längerer Ausgleichszeitraum führe zu einer flexibleren Arbeitszeitverteilung. In Saisonzeiten können Aufgaben schneller abgearbeitet werden, in Nebenzeiten fällt mehr Freizeit an.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) Welserstr. 5-7, 10777 Berlin Telefon: 030/214581-11, Telefax: 030/214581-18

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