Pressemitteilung | k.A.

Preisanpassung bei Erdgas rechtmäßig / Landgericht Heilbronn bestätigt Angemessenheit der Preisanpassungen auf Grundlage gestiegener Bezugskosten

(Berlin) – Das Landgericht Heilbronn hat die Rechtmäßigkeit von Preisanpassungen bei Erdgas auf der Grundlage gestiegener Bezugskosten bestätigt. Es hat damit die Klage eines Kunden gegen ein Gasversorgungsunternehmen abgewiesen, mit der die Unwirksamkeit einer Preisanpassung mit Hinweis auf § 315 BGB festgestellt werden sollte. Mit der Entscheidung des Landgerichts wird ein Urteil des Amtgerichts Heilbronn aufgehoben. „Das Urteil zeigt, dass die Preisanpassungen bei Erdgas angemessen sind“, so Michael G. Feist, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW).

„Das Gericht bestätigt damit, dass es sich bei den derzeitigen Preisanpassungen nur um eine Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten handelt“, so Feist weiter. Kein Land könne sich von den weltweiten Energiepreissteigerungen abkoppeln.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. (BGW) Marian Rappel, Pressesprecherin Reinhardtstr. 14, 10117 Berlin Telefon: (030) 28041-0, Telefax: (030) 28041-520

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