Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Praxisnahe Ausgestaltung der Betriebsverfassung notwendig

(Berlin) - "Wer Mitbestimmung wirklich will, muss die Wahl von Betriebsräten deutlich erleichtern", sagte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Ursula Engelen-Kefer am 15.06. in Berlin. Dabei greife die Begrenzung für ein vereinfachtes Wahlverfahren auf Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten viel zu kurz. Die gravierenden Lücken in der Vertretung würden vorwiegend in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten auftreten.

Als "ideologisch und widersprüchlich" bezeichnete Engelen-Kefer die Argumentation des Arbeitgeberpräsidenten Dieter Hundt zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betone immer wieder die Kosten des vorliegenden Reformentwurfs, lehne jedoch gleichzeitig das neue vereinfachte Wahlverfahren ab. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende betonte jedoch, dass gerade das vereinfachte Wahlverfahren schnell, unbürokratisch und kostensparend sei. Dies komme den Arbeitgebern entgegen. Die BDA mache eine Blockadepolitik gegen die Interessen der einzelnen Arbeitgeber.

"Kostenersparnisse für die Arbeitgeber werden durch diese Politik verhindert. Andere Kosten entstehen in diesen Betriebsgrößen zudem nicht, weil Freistellungen und größere Gremien nicht vorgesehen sind", sagte Engelen-Kefer.

Als weiteres zentrales Anliegen der Gewerkschaften hob Engelen-Kefer die Mitbestimmungsrechte bei der Qualifizierung hervor. "Die Ablehnung der Arbeitgeber widerspricht der allgemeinen Erkenntnis, dass vor allem die Weiterbildung der Beschäftigten über die Zukunft der Betriebe entscheiden wird", sagte Engelen-Kefer.

Ein Mitspracherecht der Betriebsräte forderte die Gewerkschafterin auch für befristete Arbeitsverhältnisse. Jeder Fünfte unter 30 Jahren werde mittlerweile befristet eingestellt. Angesichts dieser alarmierenden Ent-wicklung sei eine wirksame Kontrolle der Befristungen durch eine kollek-tive Interessenvertretung nötig. "Der Betriebsrat ist der einzige Garant für tragfähige Brücken zur Dauerbeschäftigung", so Engelen-Kefer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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