Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Praxisgebühr: Schiedsspruch zum Mahnverfahren / Vorsitzender Thomas: „Die Arztpraxis bleibt Inkassostelle“

(Berlin) – Auch nach der Entscheidung des Bundesschiedsamtes zur Organisation des Mahnverfahrens bezüglich der Praxisgebühr bleibt die Arztpraxis nach Auffassung von Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, dem Vorsitzenden des Hartmannbundes, „als Inkassostelle der Krankenkassen mit allem zeitlichen, organisatorischen und bürokratischen Aufwand weiter belastet.“

Der Hartmannbund-Vorsitzende verwies darauf, dass das Einziehen der Praxisgebühr – „die richtiger als Kassengebühr zu bezeichnen wäre!“ - das Quittieren, die Buchführung sowie das jetzt vereinbarte gegebenenfalls notwendig werdende Abfassen und Versenden der Mahnung eine Belastung der Arztpraxis darstellte, die in ihrem zeitlichen und bürokratischen Aufwand massiv in den Arbeitsablauf einer Arztpraxis eingreife:“ Dies geht zu Lasten der Versorgung unserer Patienten und dies werden wir in den nächsten Wochen sehr deutlich herausstellen“, deutete Dr. Thomas bundesweite Aktionen des Hartmannbundes zum Einzug der Kassengebühr in den Arztpraxen an.

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle Schützenstr. 6A, 10117 Berlin Telefon: 030/2062080, Telefax: 030/20620829

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