Pressemitteilung | Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg

Praxis-Tipps zum Start der Heizperiode

(Stuttgart) - Am 1. Oktober muss die Heizung in Mietshäusern startklar sein. Denn ist es im Mietvertrag nicht anders geregelt, gilt hierzulande eine Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 1. April. In dieser Zeit muss die vertraglich festgelegte Mindesttemperatur in der Wohnung erreicht werden. Doch was tun, wenn die Heizung nicht anspringt? Der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima (SHK) Baden-Württemberg gibt praktische Tipps, wie die Heizung wieder auf Touren kommen kann.

Mieter haben nicht nur während der Heizperiode ein Anrecht auf eine warme Wohnung. Eine Heizpflicht besteht auch dann, wenn die Raumtemperatur für länger als zwei Tage unter 18 Grad fällt. Die optimale Temperatur in Wohnräumen beträgt 20 Grad, in Küche und Schlafzimmer genügen in der Regel 18 Grad. Im Badezimmer werden um die 23 Grad als angenehm empfunden. Nicht nur der Vermieter steht in punkto Wärme in der Pflicht, auch der Mieter hat während der kalten Jahreszeit durch ausreichendes Heizen dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung keinen Schaden nimmt.

Doch dazu muss die Heizanlage störungsfrei funktionieren. Tut sie das nicht, kann der Verbraucher vor dem Anruf beim Heizungsinstallateur meist selbst einige Fehlerquellen überprüfen. Durch einen Blick auf die Anzeige des Heizkessels lässt sich feststellen, ob dieser auf Störung geschaltet hat. Wird ein Code angezeigt, sollte man sich diesen notieren. Manchmal hilft es, den Kessel kurz aus- und wieder anzuschalten oder gegebenenfalls den Entstörknopf zu drücken.

Ferner gilt es zu prüfen, ob genug Brennstoff vorhanden ist: Bei einer Ölbrennwertheizung sollte auf den Füllstandanzeiger des Öltanks geschaut, bei einer Gasheizanlage die Stellung des Gashahns gecheckt werden.

Gelangt die Wärme nicht bis zu den Heizkörpern, kann eine defekte Umwälzpumpe schuld sein oder Wassermangel im Heizsystem. Letzteres lässt sich durch das Prüfen des Wasserdruckes feststellen. Dazu ist am Heizkessel eine Manometer-Anzeige montiert. Darüber hinaus können festsitzende Thermostatventile an den Heizkörpern oder im System eingeschlossene Luft ursächlich sein.

Sind all diese Fehlerquellen überprüft und kommt die Heizung trotzdem nicht in Gang, helfen die SHK-Innungsfachbetriebe vor Ort weiter. Mithilfe der Fachbetriebssuche auf www.eckring.de lassen sich in Sekundenschnelle die Kontaktdaten der Heizungsexperten - insbesondere mit dem Leistungsmerkmal "Notdienst" - herausfiltern. Trotz einer derzeitigen Auftragslage von rund zwei Monaten, lassen die SHK-Experten ihre Kunden nicht im Kalten sitzen, sondern helfen so schnell wie möglich mit Reparatur und Austausch.

"Generell empfehlen wir den Eigentümern, die Heizung regelmäßig warten zu lassen", erläutert Joachim Butz, Heizungsfachmann und Vorsitzender des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg. "So wie die Inspektion bei Fahrzeugen meist selbstverständlich ist, sollte auch die Heizanlage turnusgemäß kontrolliert werden, denn sie ist ebenfalls stark beansprucht. Der Fachmann kann Verschleißerscheinungen und Defekte beheben, bevor es zu größeren Schäden kommt."

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg Pressestelle Viehhofstr. 11, 70188 Stuttgart Telefon: (0711) 483091, Fax: (0711) 46106060

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