Präzise Nachweispflichten und gezielte Entlastung zur effektiveren Umsetzung der EUDR im Sinne der Forderungen nach Bürokratieabbau
(Berlin) - Zum Änderungsantrag zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) der Europaabgeordneten Christine Schneider von der Europäischen Volkspartei (EVP), der am 14. November im Europäischen Parlament diskutiert werden wird, stellt Carl Anton Prinz zu Waldeck, Vizepräsident des Europäischen Waldbesitzerverbandes (CEPF) und Präsidiumsmitglied der AGDW, fest:
„Die AGDW begrüßt den Änderungsantrag zur EUDR ausdrücklich und unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen. Diese sind nicht nur eine maßgebliche Entlastung für Waldbesitzer und Behörden in Ländern ohne Entwaldungsrisiko, sondern fördern zugleich eine wirkungsvolle und gezielte Umsetzung der EUDR, die auf die dringlichsten Problemfelder fokussiert wird. Dies steht im Einklang mit den Zielen der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die für die neue Amtszeit verstärkt Bürokratieabbau und Vereinfachung in den Fokus rücken will. Auch die Forderungen von 18 EU-Mitgliedstaaten nach einer praxistauglicheren und entbürokratisierten Anwendung der Verordnung finden hier Berücksichtigung.
Durch die Einführung einer klar definierten Null-Risiko-Kategorie für Länder, in denen seit 1990 keine Entwaldung stattgefunden hat, werden die Dokumentationspflichten für Waldbesitzer in diesen Regionen reduziert. Diese Länder durchlaufen einen strengen Überprüfungsprozess der EU, der sowohl die Einhaltung der lokalen Waldschutzgesetze als auch die tatsächliche Entwaldungsfreiheit sicherstellt. Eine transparente Überwachung bleibt damit gewährleistet und die Entlastung wird auf Länder begrenzt, die nachweislich keine Gefahr für Entwaldung darstellen.“
Max von Elverfeldt, Vizepräsident des Europäischen Grundbesitzerverbandes (ELO) und Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erläutert:
„Durch die gezielte Vereinfachung des Verfahrens in Ländern ohne Entwaldung können in Hochrisikoregionen mehr Ressourcen für die Durchsetzung und Kontrolle der EUDR aufgewendet werden. Dies stärkt die Wirksamkeit der Verordnung, da Kapazitäten zur Überwachung von Lieferketten dort konzentriert werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Der Vorschlag ist zudem WTO-konform. Er bietet ein Anreizsystem, das Länder weltweit motiviert, lokale Waldschutzgesetze zu stärken und sich damit um die Aufnahme in die Null-Risiko-Kategorie zu bemühen – ein effektiver Beitrag zum Klima- und Biodiversitätsschutz.
Die Waldbesitzer begrüßen diese pragmatische Anpassung der EUDR als Schritt in Richtung einer zielgerichteten Entbürokratisierung, die dennoch eine Kontrolle und Transparenz der Lieferketten sichert und so den langfristigen Zielen der EUDR dient.“
Quelle und Kontaktadresse:
Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF), Franziska Strasoldo-Graffemberg, Leiter(in), Claire-Walldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Telefon: 030 2463046-0, Fax: 030 2463046-23