"Präventionsgesetz ohne Biss" / Kneipp-Bund fordert zügige Nachbesserung am eingebrachten Gesetzesentwurf
(Berlin/Bad Wörishofen) - Nach fast vierjähriger Wartezeit wurde gestern das "Gesetz zur Förderung der Prävention" ins Kabinett eingebracht. "Mit diesem Gesetz hat sich die Regierungskoalition viel Zeit gelassen und muss keine eigenen Konsequenzen mehr tragen", kommentierte Marion Caspers-Merk, Präsidentin des Kneipp-Bundes, den späten Vorstoß der Koalition. Der Kneipp-Bund fordert eine umfassende Revision des § 20 im Sozialgesetz.
Der Gesetzesentwurf sieht u.a. vor, die Ausgaben der Krankenversicherung für Gesundheitsförderung und Prävention auf sechs Euro pro Jahr und Versicherten zu verdoppeln. "Eine verlässliche Finanzierung sieht anders aus", so die ehemalige Staatssekretärin des Bundesministeriums für Gesundheit weiter: "Die Regierungskoalition hat immer noch nicht erkannt, dass es sich bei Prävention um eine gesamtgesellschaftliche (Querschnitts-)Aufgabe handelt, bei der Bund, Länder und Kommunen mit ins Boot geholt werden müssen."
Positiv zu bewerten ist dagegen der mit dem Gesetz angestrebte Ausbau der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Eine finanzielle Verbesserung für die Betriebe ist aber auch hier nicht zu erkennen. Der Gesetzesentwurf besticht insgesamt durch wenig konkrete Vorschläge. "Eine tiefgreifende Weiterentwicklung der Prävention in Deutschland kann in der verbleibenden Zeit wohl kaum gelingen," äußerte sich Caspers-Merk abschließend, "die schwarz-gelbe Regierung hat den richtigen Zeitpunkt für die Einbringung eines Präventionsgesetzes verschlafen."
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