Präventionsgesetz / Auf die Öffentliche Hand kommen hohe Belastungen zu
(München) - Sollte das geplante Präventionsgesetz in Kraft treten, kommen auch auf Länder und Gemeinden Kosten in Millionenhöhe zu. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen hin. "Wir rechnen mit bis zu acht Millionen Euro jährlich, die Kommunen und Länder in Erfüllung des Präventionsgesetzes aufbringen müssen" sagte Professor Hartmut Weber-Falkensammer, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Unfallkassen, am 18. Februar in München.
"Für den Zeitraum von 2005 bis 2008 müssen nach dem Gesetzesentwurf von der Unfallversicherung insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden; davon allein rund 17 Millionen Euro von der Öffentlichen Hand. In den Folgejahren müssen Länder und Gemeinden jährlich mit rund acht Millionen Euro rechnen mit jährlich steigender Tendenz," so Weber-Falkensammer. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention" bergezahlreiche handwerkliche und inhaltliche Mängel; insbesondere sei es nicht gelungen, verbindliche und einheitliche Ziele für Bund, Länder und Gemeinden herzustellen und für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ein solides Finanzierungsmodell aufzustellen.
Wegen fehlender Verbindlichkeit werden einheitliche Ziele verwässert. Bezahlen müssen hierfür auch die Länder und Kommunen, die als Unternehmen ohnehin die Kosten der gesetzlichen Unfallversicherung für rund 28 Millionen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, Kita-Kinder, Schüler, Studierende und ehrenamtlich Tätige aufbringen müssen", erläuterte Weber-Falkensammer. Die gesetzliche Unfallversicherung habe das Expertenwissen und setze es bereits seit über einem Jahrhundert zielgerichtet und wirtschaftlich effizient ein. Nun müssen auch Kosten für allgemeine Präventionsmaßnahmen aufgebracht werden, die in einem Organisations- und Zuständigkeitsdschungel versanden.
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