Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

Präsidium und Hauptausschuss tagten in Wilhelmshaven

(Köln) - Die Sparkassen müssen nach Ansicht der Städte als kommunale Unternehmen mit öffentlichem Auftrag und regionaler Orientierung erhalten bleiben. Sie brauchen dringend im Hinblick auf Europa Rechtssicherheit, um unbelastet an ihrer Position im Markt arbeiten zu können. Das erklärte der Deutsche Städtetag gestern in Wilhelmshaven angesichts der Forderungen der EU-Kommission nach einer Korrektur am Status der Landesbanken. Präsidium und Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes forderten ferner die Länder auf, das Gesetz über die Grundsicherung für Rentner und Erwerbsunfähige im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu ändern. Den Städten dürften nicht neue Aufgaben aufgebürdet werden, die wie die Alterssicherung Sache des Bundes seien.

„Die Marke ‘Sparkasse’ muss bewahrt werden. Als Gewährträger der Sparkassen legen die Städte großen Wert darauf, dass nun zügig Klarheit über die Auswirkungen des EU-Wettbewerbsrechts geschaffen wird. Die kommunalen Sparkassen können keinen langwierigen Rechtsstreit mit Brüssel gebrauchen, sondern wollen erfolgreich für ihre Kunden arbeiten“, erklärte Dr. Herbert Schmalstieg, einer der Stellvertreter des Städtetagspräsidenten und Oberbürgermeister von Hannover, nach den Sitzungen in Wilhelmshaven.


Die Städte forderten von Bund, Ländern und Sparkassenorganisation, dass sie bei den nun anstehenden Überlegungen über mögliche Kompromisslinien stärker als bisher einbezogen würden. Die Städte seien sich darüber im Klaren, dass auch die Sparkassen Reformen angehen müssten, um sich im härter gewordenen Bankenwettbewerb zukunftsfähig zu zeigen und Chancen etwa durch das Internet offensiv aufzugreifen.

Die im Bundestag bereits verabschiedete Grundsicherung im Rahmen der Rentenreform halten die Städte zwar für notwendig, sehen darin jedoch eindeutig nicht ihre Aufgabe. „Altersarmut muss bekämpft werden, das ist keine Frage. Aber den alten Menschen ist nicht geholfen, wenn der Bund den Städten die Verantwortung für diese Aufgabe überträgt und dann keine ausreichende Finanzierung vorsieht. Für eine neue Leistung, die der Bund einführt, muss er auch die Finanzierung voll sichern. Weder die Höhe des geplanten Kostenausgleichs noch das Verfahren stellen dies sicher“, sagte Dr. Peter Röhlinger, einer der Stellvertreter des Städtetagspräsidenten und Oberbürgermeister von Jena.

Die Städte setzten nun Hoffnung auf den Vermittlungsausschuss. Dort werde es hoffentlich spätestens durch die Länder zu Korrekturen kommen. Die Berechnungsgrundlagen für die vom Bund den Ländern in Aussicht gestellten 600 Millionen Mark zum Ausgleich der kommunalen Mehrbelastungen seien zum Beispiel nicht nachvollziehbar. Realistisch seien Kosten von jährlich zwei Milliarden Mark.

Den Bundesinnenminister forderte der Deutsche Städtetag auf, das öffentliche Dienstrecht besser auf die Bedürfnisse der Städte zuzuschneiden. Ergebnisse einer Umfrage unter den Städten zeigten eindeutig, dass die Dienstrechtsreform von 1997 unzureichend gewesen sei. Das Dienstrecht behindere die Städte bei der Verwaltungsmodernisierung. Die Städte seien etwa von der Möglichkeit, Führungsfunktionen auf Zeit zu übertragen, weitgehend ausgeschlossen. Ein leistungsorientiertes und flexibles Personalmanagement werde sehr gewünscht, scheitere aber zur Zeit an unflexiblen Regelungen.

Quelle und Kontaktadresse:
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