Präsidium des Deutschen Städtetages fordert: Vermittlungsausschuss darf nicht in einem Debakel zu Lasten der Kommunen und ihrer Bürger enden
(Berlin) - Der Deutsche Städtetag hat eindringlich an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat appelliert, ein drohendes Scheitern der Gemeindefinanzreform zu verhindern. Die Folgen der dramatischen Finanzlage der Städte und Gemeinden seien für die Bürgerinnen und Bürger bereits vielfach spürbar. Der Vermittlungsausschuss dürfe deshalb auf keinen Fall mit einem Debakel zu Lasten der Kommunen und der dort lebenden Menschen enden, sagte die Präsidentin des kommunalen Spitzenverbandes, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, nach einer Sondersitzung des Präsidiums in Berlin vor der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 10. Dezember.
Die bisherigen Vorschläge der Bundesregierung zur Gewerbesteuer und zur Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe bieten eine verhandlungsfähige Grundlage. Beide Seiten sollten sich darauf konzentrieren, in den weiteren Verhandlungen die noch bestehenden Schwächen dieser Vorschläge zu beseitigen. Denn ein befristetes Sofortprogramm kann eine Reform nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen. Und eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit lehnen wir ab, erklärte Frau Roth.
Der stellvertretende Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchener Oberbürgermeister Christian Ude ergänzte: Die Städte erwarten nach monatelanger Diskussion mit Fug und Recht, dass ein Kompromiss gefunden wird, der ihre Einnahmen verbessert und ihre Ausgaben reduziert. Unsere parteiübergreifend vorgetragenen Forderungen dürfen nicht aus Parteitaktik oder im Eifer des Gefechts über ein riesiges Verhandlungspaket weggewischt werden. Die Positionen der Städte müssen im Vermittlungsergebnis sichtbar bleiben.
Zur Gewerbesteuer appellierte Ude an die Bundesratsmehrheit, ihre ablehnende Haltung gegen jede Reform aufzugeben. Den Städten durch eine niedrigere Gewerbesteuerumlage mehr von ihrer wichtigsten Steuer zu lassen, sei dringend notwendig, stelle aber keine Reform dar. Und ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer könne kein Ersatz für Teile der Gewerbesteuer sein, und zwar aus mehreren Gründen: Das vorgesehene Volumen sei völlig unzureichend, die Befristung unakzeptabel. Außerdem sei der Umsatzsteueranteil ins Belieben des Gesetzgebers gestellt, bringe keine Verknüpfung zwischen Kommune und örtlicher Wirtschaft und stelle keine Kommunalsteuer mit eigenem Hebesatzrecht dar, wie sie vom Grundgesetz garantiert werde.
Im Vermittlungsverfahren, so Ude, müsse bei der Gewerbesteuer eine Absenkung der Messzahlen unterbleiben, sobald die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in Frage gestellt werde. Denn dadurch würden die Kapitalgesellschaften weiter entlastet und der Mittelstand benachteiligt. Außerdem müsse die Gewerbesteuerumlage je nach weiterem Verhandlungsverlauf hinreichend abgesenkt werden und sei unter Umständen sogar völlig abzuschaffen, soweit sie nicht der Finanzierung der Deutschen Einheit dient.
Zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sagte Städtetagspräsidentin Roth, eine vernünftige Lösung könne in einer engen Kooperation von Arbeitsämtern und Sozialämtern in der Gesamtverantwortung des Bundes liegen, so wie sie die Bundesregierung auf der Basis eines Modells des Städtetages vorgeschlagen habe. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass die Kommunen durch diese Reform um etwa fünf bis sechs Milliarden Euro entlastet werden und die Entlastung in Ost und West ankomme. Der Bund dürfe sich nicht in erster Linie selbst entlasten.
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