Präsidium des Deutschen Städtetages beriet in Augsburg / Städte unterstützen öffentlich geförderte Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen
(Berlin) - Die Städte begrüßen die Pläne der großen Koalition, die öffentlich geförderte Beschäftigung auszubauen und einen sozialen Arbeitsmarkt für 150.000 Langzeitarbeitslose zu schaffen. Der Deutsche Städtetag hält das für einen wichtigen Schritt, um besonders schwer zu vermittelnden Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu eröffnen. Für fraglich halten die Städte allerdings, ob die vom Bund eingeplanten Mittel von insgesamt 4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2021 ausreichen, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster, sagte nach einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Augsburg: "Menschen, die lange erwerbslos sind, geraten leichter in Armut, verlieren soziale Kontakte und nehmen weniger am gesellschaftlichen Leben teil. Deshalb sind neue Lösungen besonders für Langzeitarbeitslose wichtig. Öffentlich geförderte Beschäftigung kann ein Weg hin zum ersten Arbeitsmarkt sein. Und für Menschen, die dort nicht mehr Fuß fassen können, weil sie gering qualifiziert oder suchtgefährdet sind, kann sie eine Alternative zu Ausgrenzung und sozialer Isolation sein. Daher ist es gut, dass die neue Bundesregierung die öffentlich geförderte Beschäftigung für diese Menschen ausbauen will." Gerade diesen Menschen könne mit den klassischen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik vielfach nicht ausreichend geholfen werden. Im Zeitraum 2013 bis 2017 sei die Langzeitarbeitslosigkeit um 9 Prozent gesunken, davon hätten allerdings Menschen mit zusätzlichen Problemen unterdurchschnittlich profitiert.
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen 150.000 Langzeitarbeitslose mit Lohnkostenzuschüssen auf einem neu zu schaffenden sozialen Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Damit greift der Bund eine langjährige Forderung des Deutschen Städtetages auf. Vorgesehen sind sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in der freien Wirtschaft, in gemeinnützigen Einrichtungen und bei Kommunen. Der öffentlich finanzierte Zuschuss soll sich am Mindestlohn orientieren. Die Langzeitarbeitslosen sollen zudem von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in ihrer persönlichen Lebenslage beraten und begleitet werden.
Städtetagspräsident Lewe betonte zur praktischen Umsetzung, der Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes könne nur nach und nach erfolgen: "Es muss geklärt werden, wie die zusätzliche sozialpädagogische und qualifizierende Begleitung der Langzeitarbeitslosen gesichert wird und woher das Personal dafür kommt. Fraglich ist, ob die vom Bund eingeplanten Mittel von insgesamt 4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2021 ausreichen, um die Lohnkosten für die anvisierte Zahl von Langzeitarbeitslosen zu finanzieren und die Menschen gleichzeitig gut zu begleiten."
Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, der Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, machte deutlich: "Öffentlich geförderte Beschäftigung ist auch eine Chance für langzeitarbeitslose Menschen und ihre Familien, mehr am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dass das gelingen kann, haben kommunale Programme in einigen Großstädten bewiesen. Die Pläne für den sozialen Arbeitsmarkt sollten unbedingt umgesetzt werden. Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen zu schaffen, ist aller Mühen wert."
Diskussion um weitere Reformvorschläge
Aktuell diskutiert werden weitere Vorschläge, die Grundsicherung für Arbeits-suchende (Sozialgesetzbuch II) zu verbessern bzw. weiterzuentwickeln. Die Position des Bundesarbeitsministers und des Chefs der Bundesagentur für Arbeit, die Sanktionen für jüngere und ältere Arbeitslose anzugleichen, wenn sie einen zumutbaren Job ablehnen, hält der Deutsche Städtetag für richtig. Vizepräsident Maly sagte: "Das Prinzip Fördern und Fordern hat sich bewährt. Dazu gehören auch Sanktionen, wenn Menschen Arbeitsangebote ablehnen. Gegenüber Jugendlichen schärfere Sanktionen auszusprechen als für Langzeitarbeitslose über 25 Jahren, wird jedoch als ungerecht empfunden und führt nicht zu besseren Erfolgen."
Beiträge in der öffentlichen Diskussion, die Grundsicherung weiterzuentwickeln - womöglich bis hin zu einem solidarischen Grundeinkommen - müssten zunächst gründlich diskutiert werden, bevor man ihnen nähertreten könne, sagte Maly. Denn eine Vollzeitbeschäftigung zu Mindestlohnkonditionen bei Kommunen und anderen Trägern werfe Fragen auf, vor allem angesichts der zahlreichen Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Es stelle sich zum Beispiel die Frage, wie sich eine solche öffentliche Förderung auf den regulären Arbeitsmarkt auswirken würde. Zu bedenken sei, dass auch viele Langzeitarbeitslose in reguläre Arbeit vermittelt werden, die oft im Niedriglohnbereich liegt und befristet ist, zum Beispiel Saisonarbeiter in der Gastronomie und Landwirtschaft.
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